"Die meisten Frauen, die zu uns in die Beratung kommen, wissen nicht, dass die monatliche Brutto-Grenze für das Einkommen bei umgerechnet 1.130 Euro liegt. Wer diese Grenze einhält, kann noch Kindergeld beziehen. Wer sich nicht daran hält, bekommt für dieses Kalenderjahr kein Kindergeld", mahnt Burgstaller.
Staatssekretärin Haubner hatte gemeint, dass es ein "Maßnahmenbündel" gegen die Verluste für die Mütter aus den Kinderkosten brauche. Eines davon wäre die Aufhebung - oder zumindest Anhebung - der Zuverdienstgrenzen. "Der Hund liegt derzeit im Detail begraben", meinte dazu Burgstaller. Die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro im Jahr ist ein steuerlicher Begriff des Gesamtbetrages der Einkünfte und kein Netto-oder Brutto-Betrag. Die Zuverdienstgrenze gilt aliquot, das heißt, wenn nur einen Teil des Jahres gearbeitet wird, gilt nur ein Teil der Zuverdienstgrenze als Obergrenze.
"Es gibt viele junge Mütter, die knapp über oder an der Zuverdienstgrenze von brutto 1.130 Euro monatlich liegen. Mit der jetzigen Regelung sind Arbeitnehmerin und Arbeitgeber zur ,Trickserei' gezwungen. Keine/r will auf das Kindergeld verzichten, die Zuverdienstgrenze macht es aber unnötig kompliziert, daher gehört diese Grenze weg," argumentiert Burgstaller - auf derselben Linie wie schon bisher die Grünen.