Berlin - Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat die Weichen für ein Ende der Suhrkamp-Insolvenz gestellt. Richterin Mechthild Wenzel billigte am Mittwoch das Sanierungskonzept von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, wie der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde nach der nichtöffentlichen Sitzung sagte. Miteigentümer Barlach kündigte an, er prüfe eine Beschwerde gegen die Entscheidung.

Der Sanierungsplan sieht vor, das traditionsreiche Haus von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Unseld-Berkéwicz will damit den jahrelangen Machtkampf mit ihrem Gegenspieler Barlach beenden und diesen weitgehend entmachten. Sie ist über ihre Familienstiftung mit 61 Prozent am Verlag beteiligt, der Hamburger Medienunternehmer Barlach hält über seine Medienholding 39 Prozent.

Sollte Hans Barlach Beschwerde einlegen, muss darüber das Landgericht entscheiden. Das kann nach Angaben von Sachwalter Rattunde nochmals einige Wochen dauern. Verzichtet der Minderheitsgesellschafter auf einen Widerspruch, wird der Insolvenzplan nach der zweiwöchigen Beschwerdefrist rechtskräftig, die dort vorgesehenen Regelungen könnten in Kraft treten.

Verzicht auf finanzielle Forderungen

"Zum einen wird dann die Gesellschaft nennenswert entschuldet von den Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern hat. Und zum anderen ist dann die Gründung der Suhrkamp AG möglich", sagte Rattunde. Bedingung für die Annahme des Insolvenzplans war, dass die beiden zerstrittenen Gesellschafter auf ihre finanziellen Forderungen an den Verlag verzichten: Bei Unseld-Berkéwicz geht es um 4,55 Millionen Euro, bei Barlach um 2,53 Millionen. Die übrigen Gläubiger sollen so weit wie möglich befriedigt werden.

Barlach kündigte trotz seines Hinweises auf die mögliche Beschwerde an, seine Medienholding wolle in der künftigen Suhrkamp AG eine "konstruktive und aktive Aktionärsrolle" übernehmen. Der neue Aufsichtsrat müsse seinen Pflichten unbeeinflusst von der Mehrheitsaktionärin Unseld-Berkéwicz nachkommen und vor allem einen qualifizierten Vorstand bestellen, forderte er. Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil erklärte, das Verfahren laufe wie geplant weiter. "Wir gehen davon aus, dass wir noch innerhalb des 1. Quartals 2014 den Wandel der Rechtsform umsetzen können."

Der Streit zwischen den beiden Kontrahenten geht auf Barlachs Einstieg bei Suhrkamp 2006 zurück. Er hatte ohne Zustimmung der Verlagschefin Anteile erworben, später bekam er über einen Sondervertrag weitreichende Mitspracherechte. Nach einem schier endlosen Justizkrieg soll nun die Situation entschärft werden. Bei einer Aktiengesellschaft entscheidet ein Vorstand über die Geschäfte, die Aktionäre haben nur sehr bedingt Mitspracherecht. Die Anteile der bisherigen Kommanditisten würden im gleichen Verhältnis 61:39 auf die Aktiengesellschaft übertragen. (APA, 15.1.2014)