Gerade in Spielen werden lockere Formulierungen und das Duzen seit je her verwendet - Hier ein Screenshot aus "Grand Theft Auto 5"

Foto: rockstar games

Im E-Commerce scheinen amikale Formulieren, wie man sie beispielsweise aus Social-Media kennt, nicht unproblematisch zu sein. So hat der deutsche Bundesgerichtshof in einem Urteil gegen Gameforge entschieden, dass Kinder mit derartigen Formulierungen und direkter Ansprache nicht zum Kauf von Spielinhalten animiert werden dürfen (PDF). Ausschlaggebend sei dabei die Formulierung, mit der Spieler zum Kauf "per Du" angeregt werden sollten. Der Spielebetreiber will nun in Berufung gehen.

Formulierung wird zum Problem

Das Urteil wurde bereits im Sommer 2013 gefällt. Damals hieß es, so berichtet Heise, dass der Text eindeutig an Kinder gerichtet sei – und direkte Kaufaufforderungen an Kinder sind in Deutschland laut Wettbewerbsrecht verboten. Der BGH argumentierte, dass die Aufforderung an Kinder, die Ware selbst zu erwerben oder ihre Eltern dazu zu veranlassen, wettbewerbswidrig sei. Umstritten war bei der beanstandeten Gamesforge-Kampagne, ob es sich überhaupt um einen Text handelt, der an Kinder gerichtet war.

Gericht sieht Kinder als Zielgruppe

Der BGH sieht in der Kampagne mit der Formulierung "Diese Woche hast Du erneut die Chance Deinen Charakter aufzumotzen! Schnapp' Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'" eine klare Aufforderung an Kinder. Die Begründung: Das beworbene Spiel "Runes of Magic" richte sich nach der Art des beworbenen Produktes allgemein an nicht volljährige Spieler. Es sei dabei nicht entscheidend, ob auch Erwachsene dieses Spiel spielen. Die „gesamte Art und Weise der Ansprache" deute laut BGH darauf hin, dass sie auf Minderjährige unter 14 Jahren abzielt. Darauf deute das "Du" im Werbetext hin als auch die "kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen". Durch den Imperativ liege zudem eine eindeutige Kaufaufforderung vor.

Problematisch für gesamte Branche

Dar Urteil wurde allgemein als problematisch für die gesamte Games-Branche gesehen: Wer seine Spieler und Kunden duzt und sich locker ausdrückt, könnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Gegen das Urteil hat Gameforge nun Einspruch eingelegt.

Der Rechtsexperte des Bundesverbands der Computerspielindustrie G.A.M.E. meint, dass die Argumentation des BGH besonders bemerkenswert sei, weil sie deutlich mache, wie wenig Richter sich mit Computerspielen auseinandersetzen. Der Sprachstil sei nämlich für dieses Medium generell kennzeichnend. Dadurch würde sich keineswegs die Annahme ergeben, dass Spiele nur für Kinder unter 14 Jahren gedacht seien. Immerhin seien 85 Prozent aller Spieler keine Kinder. Die Ansprache sei deshalb "an jedermann" gerichtet. Eine Studie des GfK hat bespielsweise ergeben, dass das Durchschnittsalter von Spielern bei 32 liegt. (red, derStandard.at, 10.1.2014)