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Napster: Der Schrecken der Musikfirmen im letzten Jahrtausend

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Die Musikindustrie ist im Streit um Internet-Tauschbörsen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut abgeblitzt. Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwoch in einem Grundsatzurteil, dass Eltern nicht für volljährige Kinder haften, die in ihrem Haushalt illegal Musik aus dem Internet herunterladen. Anders verhalte es sich jedoch, wenn Erziehungsberechtigten konkrete Anhaltspunkte dafür gehabt haben, dass über ihren Internet-Anschluss unrechtmäßig Dateien ausgetauscht wurden (Filesharing) (Az.: I ZR 169/12). Des Urteil hat weitrechende Folgen, da die Musikindustrie über ihre Anwälte in den vergangenen Jahren zigtausende Filesharing-Abmahnungen verschickte.

Warner Music, Universal Music, Sony Music und EMI

Der BGH wies mit dem Urteil eine Klage der Musikkonzerne Warner Music, Universal Music, Sony Music und EMI ab, die gut 3.450 Euro Abmahngebühren forderten. Konkret ging es um einen Fall aus dem Jahr 2006: Nach Ansicht der Kläger hat der damals 20-jährige Stiefsohn eines auf Internetpiraterie spezialisierten Polizeibeamten über den gemeinsamen Internetzugang des Haushalts auf der Tauschbörse "Bearshare" illegal knapp 3.800 Musikaufnahmen angeboten. Der Vater führte an, dass er von den illegalen Aktivitäten seines Sohnes nichts wusste und deshalb der Forderung der Musikkonzerne nicht nachkomme.

Der BGH schloss sich der Sichtweise an: Volljährige Familienangehörige, die den Internetanschluss der Eltern nutzen, sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich. Die Eltern müssen ihre Kinder wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses in einer Familie weder belehren noch überwachen. Erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung habe, dass die Kinder den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen, müsse er eingreifen.

Nicht die erste Niederlage der Musikindustrie

Es ist nicht die erste Niederlage für die Musikindustrie: Der BGH hatte im November 2012 entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-Jährigen grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind darüber aufgeklärte haben, dass über Internettauschbörsen auch illegale Dateien verfügbar sind. Eine Pflicht der Eltern, die Nutzung des Internets durch das minderjährige Kind zu überwachen oder den Computer des Kindes zu überprüfen, bestehe grundsätzlich nicht. (Az.: I ZR 74/12). (Reuters, 8.1. 2014)