Der neue Justizminister Wolfgang Brandstetter lässt sich bei heiklen Weisungen an die Staatsanwaltschaft künftig von einem "Weisenrat" beraten oder überlässt diesem Gremium ganz die Entscheidung; so klar ist das (noch) nicht. Damit reagiert er auf Kritik, dass er ein halbes Dutzend der spektakulärsten Fälle von Wirtschaftskriminalität rechtsfreundlich vertreten hat - eine Schadensbegrenzungsmaßnahme.

Brandstetter sagt allerdings glaubwürdig, er sei schon immer für die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers gewesen; tatsächlich sieht es auf den ersten Blick gut aus, wenn ein Justizminister die Möglichkeit, der Staatsanwaltschaft die Fortsetzung oder Einstellung eines Strafverfahrens zu befehlen, aus der Hand gibt. Aber nur auf den ersten Blick.

Wer nicht gestern auf die Welt gekommen ist, der weiß, dass es oft keiner Weisung bedarf, um die Wünsche eines Ministers deutlich zu machen. Die teilen sich durch justizielle Osmose mit. Vor allem ist es ein Unfug, die politische Verantwortung - und die Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit - an ein Gremium von beamteten Juristen abzugeben.

Der "Weisenrat" soll aus dem Generalprokurator und den Rechtsschutzbeauftragten von Innen- und Justizministerium bestehen. Statt des politisch verantwortlichen Ministers also Mandarine ohne Transparenz und Rechtfertigungspflicht vor der Öffentlichkeit. Eine Verschlimmbesserung. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 9.1.2014)