Wien - Vor dem Strafgericht erkennt man, dass manche Menschen von Anfang an nie eine Chance hatten und vielleicht nie eine bekommen werden. Wie Tobias Müller (Name geändert, Anm.), der wegen des "sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person" vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Norbert Gerstberger sitzt. Der heute 17-Jährige soll sich im November 2012 in seiner Wohngemeinschaft an einem 13-Jährigen vergangen haben, der laut Gutachterin das geistige Niveau eines Zwei- bis Dreijährigen hat.

Gerstberger fragt Müller nach seiner Kindheit. Bei der Mutter war er, bis er drei Jahre alt war, dann kam er in ein Kriseninterventionszentrum, lebte dazwischen bei Oma und Mutter, mit 14 kam er in ein Heim. "Warum waren Sie nicht bei den Eltern?", fragt der Vorsitzende. "Weil meine Mutter Drogen genommen hat und mein Vater ein Säufer ist", kommt als verbitterte Antwort.

Der Angeklagte hat laut Gutachterin selbst eine verminderte Intelligenz, zurechnungsfähig ist er aber. Dennoch ist ihm im Gerichtssaal deutlich anzumerken, dass er nicht immer strukturiert denkt. Er bekennt sich aber uneingeschränkt schuldig. Er sei damals im Zimmer des Opfers gewesen und habe ihm vorgelesen. "Dann wurde ich sexuell erregt." "Was war das für eine Geschichte?", fragt Gerstberger. "Eine ganz normale." Müller rieb sich schließlich an seinem Opfer. Ob der damit einverstanden gewesen sei? "Ich glaube, er wollte das nicht, weil er so geschrien hat." Als ein Betreuer ins Zimmer kam, zog sich der Teenager an und ging.

Bedingte Strafe im Sommer

Laut Staatsanwaltschaft soll Müller noch mehr gemacht haben: Obwohl er erst im Juli 2013 zu vier Monaten bedingt wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt worden war, soll er im August und September weiter in Elektromärkten Dinge gestohlen haben. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft, weil er auch zum Einbrecher geworden sein soll.

Seine Lebenswirklichkeit zeigt sich auch bei einem anderen Vorfall. Im Herbst soll er in seinem Heim Einrichtungsgegenstände zertrümmert haben. "Warum haben Sie das gemacht?", will Gerstberger wissen. "Weiß ich nicht. Da war ich auf Alkohol." "Was haben Sie denn getrunken?" "Nur Wodka. Zwei Flaschen." "Wenn Sie das auf einen Sitz trinken, sind sie tot", wirft der Vorsitzende ein. "Wir haben zu dritt zwei große und zwei kleine Flaschen am Westbahnhof getrunken."

Alkohol ist nicht das einzige Rauschmittel, das er konsumiert. Einem Mitbewohner hat er das Handy gestohlen, gesteht er. "Das habe ich verkauft." "Um wie viel?" "Um gar nichts." "Dann haben Sie es ja nicht verkauft, sondern verschenkt." Müller präzisiert: "Ich habe es gegen Drogen getauscht."

"Nicht mit der Keule vorgehen"

Selbst der Staatsanwalt fordert in seinem Schlussplädoyer ein mildes Urteil. "Es ist ein spezieller Fall, man sollte ihn nicht zu hart bestrafen. Aber man darf auch die Opfer nicht vergessen, selbst wenn er selbst vielleicht eines war." Auch der Verteidiger bittet, "nicht mit der Keule vorzugehen".

Nach kurzer Beratung verkündet Gerstberger das rechtskräftige Urteil: Ein Jahr unbedingt, dazu kommen die vier Monate der einschlägigen Diebstahls-Vorstrafe. "Sie sind stark gefährdet. Aber in der Jugendhaft gibt es die Möglichkeit, eine Therapie zu machen." Ob die ihm eine Chance verschafft, muss sich erst zeigen. (Michael Möseneder, derStandard.at, 8.01.2014)