Wien – Der Bezug von Sozialleistungen durch Zuwanderer lässt derzeit die Wogen in Deutschland und Großbritannien hochgehen. London hat bereits angekündigt, Arbeitslosenhilfe und Familienleistungen für Bürger anderer EU-Staaten einzuschränken, in Deutschland drängt die CSU auf ähnliche Maßnahmen, was für einen veritablen Koalitionsstreit sorgte. Hintergrund ist der volle Arbeitsmarktzugang für Rumänen und Bulgaren seit 1. Jänner 2014. Angesichts der Aufregung gibt derStandard.at einen Überblick, wie die Lage in Österreich aussieht.

Eines vorweg: Österreich hat bereits jetzt rigidere Gesetze als Großbritannien, das zuletzt von der EU-Kommission für seine Verschärfung scharf kritisiert wurde. Dort haben EU-Bürger künftig in den ersten drei Monaten nach der Einwanderung keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe mehr.

Ein Jahr Arbeit

Um in Österreich erstmals Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss man in den vergangenen zwei Jahren mindestens 52 Wochen beschäftigt gewesen sein. Ausnahmen gibt es für unter 25-Jährige. Sie müssen nur ein halbes Jahr beschäftigt gewesen sein, um Arbeitslosengeld beziehen zu können.

Bei der Mindestsicherung, die 2010 die Sozialhilfe abgelöst hat, ist es für Zuwanderer ebenfalls nicht ganz einfach, einen Anspruch zu erwerben. EU-Bürger haben grundsätzlich nur dann ein uneingeschränktes Recht auf diese staatliche Unterstützungsleistung (derzeit monatlich 814 Euro für Alleinstehende, 1.221 Euro für Paare), wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das heißt aber natürlich auch: Es kommen nur solche EU-Bürger infrage, die einen sehr schlecht bezahlten Job haben und die Differenz auf die Mindestsicherung beantragen (sogenannte Aufstocker). Nichterwerbstätige Unionsbürger sind explizit von der Mindestsicherung ausgenommen.

Existenzmittel nachweisen

Dazu kommt: Können EU-Bürger keine ausreichenden Existenzmittel nachweisen, droht ihnen theoretisch in Österreich ein fremdenpolizeiliches Ausweisungsverfahren. Ein Antrag auf Mindestsicherung kann also zur Überprüfung des rechtmäßigen Aufenthaltes führen. Der Datenaustausch zwischen den Behörden ist im Mindestsicherungsgesetz explizit vorgesehen.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Wer bereits länger als fünf Jahre in Österreich wohnt, darf sehr wohl Mindestsicherung beantragen. Das gilt auch auch für Drittstaatsangehörige. Allerdings gilt immer: Vor der Gewährung der Mindestsicherung muss das eigene Vermögen weitgehend aufgebraucht sein. Wer arbeitsfähig ist, muss außerdem AMS-Vermittlungsangebote in Anspruch nehmen.

Schlechte Datenlage bei Mindestsicherung

Wie viele Zuwanderer beziehen nun in Österreich Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung? Ersteres ist leichter zu beantworten. In der Arbeitslosenstatistik kann monatsweise abgerufen werden, wer Arbeitslosengeld bezieht. Ende Dezember gab es wie berichtet 361.279 vorgemerkte Arbeitslose beim AMS. 90.249 davon waren Ausländer, was einem Anteil von ziemlich genau 25 Prozent entspricht.

Dass der Ausländeranteil hier deutlich höher ist als in der Gesamtbevölkerung (11,5 Prozent) führen Experten darauf zurück, dass Zuwanderer häufiger nur Pflichtschulabschluss haben und somit einem größeren Risiko, arbeitslos zu werden, ausgesetzt sind.

Bei der Mindestsicherung ist die Datenlage weniger gut. Aktuelle Zahlen gibt es weder im Sozialministerium noch bei der Statistik Austria. 2012 wurde aber von der L&R Sozialforschung eine ausführliche Analyse der Mindestsicherung durchgeführt, in die Daten der Länder sowie Befragungen eingeflossen sind. Die Größenordnungen sind demnach ähnlich wie in der Arbeitslosenstatistik.

Zuwandereranteil variiert stark

Das Ergebnis damals: Der Anteil nichtösterreichischer Staatsbürger bei der Mindestsicherung "variiert sehr stark und weist ein Stadt-Land-Gefälle auf". Konkret lag der Anteil von Beziehern mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den größeren Städten bei 29 Prozent, in den anderen Regionen bei rund 22 Prozent. Betont wurde auch, "dass Wien hier zwar eine Sonderrolle einnimmt, die vorgefundenen Differenzen auf Bundesebene aber bei weitem nicht nur auf den Einfluss Wiens zurückzuführen sind". Österreichweit ergab sich ein Ausländeranteil von 27,7 Prozent.

Untersucht wurde damals eine Stichprobe von gut 22.000 Fällen. Zur Orientierung: Insgesamt gab es im Jahr 2012 laut aktuellsten Zahlen rund 221.000 Bezieher der Mindestsicherung. (Text: Günther Oswald, Grafik: Florian Gossy, derStandard.at, 3.1.2014)