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Der Rosenkrieg im Hause Glock geht weiter.

Foto: AP/Michael Probst

Wien/Klagenfurt - Der Rosenkrieg zwischen dem Waffenindustriellen Gaston Glock und seiner Ex-Frau Helga ist um eine Episode reicher. Der 84-jährige Gaston Glock ließ sich bekanntlich 2011 nach 49 Ehejahren von Helga Glock scheiden und heiratete eine mehr als 50 Jahre jüngere Frau. Damals hatte Gaston Glock das Milliardenvermögen bereits auf zwei Stiftungen übertragen und gehofft, mit einer Abschlagszahlung an seine Ex-Frau und dem Erbverzicht der Kinder ein neues Kapitel in seinem Leben aufschlagen zu können. Die Vermögensteilung war nicht Teil des Plans.

Anfang Dezember hat Helga Glock beim Obersten Gerichtshof (OGH) in einem Rechtsstreit mit der Glock-Privatstiftung nun eine Niederlage erlitten. Laut dem Wiener Rechtsanwalt Maximilian Eiselsberg wurde ihre Forderung, eines von ihr an die Stiftung übertragenen Geschäftsanteils an der Glock GmbH zurückzubekommen, abgelehnt. Dabei geht es um 15 Prozent der Geschäftsanteile.

Das Verfahren wurde von Helga Glock am Landesgericht Klagenfurt eingeleitet. Ihre Anwälte begründeten den Anspruch damit, dass die Geschäftsgrundlage weggefallen und das von ihr gemachte "Geschenk" wegen strafrechtlicher Verfehlungen und grober Undankbarkeit rückgängig zu machen sei. Laut der Kanzlei Eiselsberg hat Helga Glock mehrere Anfechtungsklagen auf eine Beteiligung an der Glock GmbH erhoben, nun verliere sie jeglichen Anspruch. 

Keine erbitterte Ex-Frau

In einer Aussendung zeigt sich Helga Glock enttäuscht. Sie verwehrt sich gegen das Bild, sie sei eine verbitterte Ex-Frau. Sie sei von Anfang an am Aufbau und Erfolg des Unternehmens beteiligt gewesen. "Jemand hat die Presse mit der Idee gefüttert, dass ich eine bittere Ex-Frau bin, die ihre Hände um das Vermögen ihres Ex-Mannes zu klammern versucht", so der Wortlaut in der Aussendung. Nichts sei weiter weg von der Wahrheit, als diese Aussage, so Helga Glock. "Gaston Glock sen. war nicht als einziger am Aufbau der Glock-Gruppe Beteiligt, wir haben es alle gemeinsam getan, unsere Familie und treue Weggefährten."

Noch offen ist die Frage, in welcher Höhe Helga Glock Unterhalt gebührt. Auch in den USA hat sie nach der Scheidung Prozesse angestrengt, um Vermögensansprüche geltend zu machen. Der Oberste Gerichtshof hob im August zwei Urteile unterer Instanzen auf, denen zufolge ihr wegen ihres eigenen hohen Einkommens keine Alimente zugestanden wären. Das Verfahren wurde an das Bezirksgericht Villach zurückverwiesen. Eine Entscheidung ist noch ausständig. (APA/red, derStandard.at, 7.1.2014)