Klestil beauftragt Adamovich mit Erstellung eines Gutachtens - Beur- teilung des umstrittenen Sammelgesetzes soll bis Montag vorliegen
Redaktion
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Wien - Diese Woche endet die Achtwochenfrist für das
Budgetbegleitgesetz, die mit dem von den Freiheitlichen im Bundesrat verursachten "Jein" zu laufen begann. Die Länderkammer stimmte dem umstrittenen Sammelgesetz, das Brisantes von Pensionsreform bis zu Eurofighter-Ankauf enthält, im Juni weder zu, noch lehnte sie es dezidiert ab. Die Verfassung sieht für solche Fälle vor, dass ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Nationalratsbeschlusses an den Bundesrat eben eine achtwöchige Frist zu laufen beginnt, nach deren
Ablauf das Gesetz dann zu beurkunden und kundzumachen ist. Doch
Bundespräsident Thomas Klestil will sich die Sache nun genau ansehen, berichtete Freitag Abend die "ZiB 1".
Laut Bericht des ORF-Fernsehens hat der Bundespräsident den
ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, beauftragt, das verfassungsmäßige Zustandekommen des Budgetbegleitgesetzes zu überprüfen. In der Präsidentschaftskanzlei habe es geheißen, dass bis Montag ein entsprechendes Gutachten vorliegen soll. Adamovich selbst wollte sich am Freitag nicht äußern.
Das Budgetbegleitgesetz umfasst insgesamt sechs neue Gesetze und
zum Teil tief greifende Änderungen an 85 bestehenden Gesetzen. Das
Konvolut umfasst mehr als 700 Seiten. Als oberstes Motiv für dieses
Sammelgesetz nannte die Regierung die Fortsetzung der
Budgetkonsolidierung und die Sicherung der Pensionen über die
laufende Legislaturperiode hinaus. (APA)
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