Medizin Studieren in Krems: Vor wenigen Wochen hat die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften ihre Akrreditierung bekommen. Für 14.000 Euro im Jahr kann man in Krems nun Humanmedizin, Psychotherapie oder Neurorehabilitationswissenschaften studieren. Sozial abgefedert werden sollen die für Österreich vergleichsweise hohen Studiengebühren durch Stipendien.

Unter anderem vergibt die Niederösterreichische Landesregierung Stipendien für Studierende mit aufrechtem Wohnsitz in Niederösterreich, die Hälfte der Studiengebühren wird erlassen. Das ist laut Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer "EU-rechtswidrig". "Hier liegt eine Diskriminierung vor", erklärt Mayer im Gespräch mit derStandard.at und beruft sich auf das "Prinzip der Ansässigkeit". Es sei das gleiche Muster wie bei vergünstigten Skipässen für Einheimische.

Das widerspreche dem EU-Recht, weil Ortsansässige gegenüber anderen Unionsbürgern bevorzugt werden. Dass die Karl Landsteiner Universität eine Privatuniversität ist, mache dabei keinen Unterschied. Es ist das Land Niederösterreich, das die Stipendien vergibt und das darf Niederösterreicher nicht anderen EU-Bürgern vorziehen. Würde allerdings eine Privatperson das Stipendium vergeben, wäre das rechtskonform.

Andere Rechtsmeinung in Niederösterreich

In der Niederösterreichischen Landesregierung herrscht eine andere Rechtsmeinung. "Ich habe das x-mal prüfen lassen", sagt Joachim Rössl, Leiter der Wissenschaftsabteilung. Jeder könne seinen Wohnsitz in Niederösterreich anmelden und dann ein Stipendium beantragen.

Um die medizinische Versorgung zu gewährleisten, fördert das Land Niederösterreich auch die Studien-Darlehen von Absolventinnen der Karl Landsteiner Universität, die sich in Niederösterreich niederlassen oder in einem Krankenhaus der Landeskliniken arbeiten. "Das könnte auch ein Problem werden", meint der Verfassungsjurist, es werden ungleiche Voraussetzungen geschaffen. "Zuerst schaut man, dass die Niederösterreicher an einer bestimmten Uni studieren, dann fördert man die Absolventen dieser einen Hochschule", sagt Mayer. Auch das sei eine Diskriminierung, es müssten die Absolventen aller Universitäten gefördert werden, sofern sie sich in Niederösterreich niederlassen.

Ob eine Förderung auch für Studenten anderer Universitäten, die in Niederösterreich ärztlich tätig sind, möglich ist, kann Rössl nicht sagen. Diese Frage habe er sich nicht gestellt. In erster Linie gilt das Refinanzierungsangebot für Absolventen der Karl Landsteiner Universität – "egal ob sie aus Afrika, Indien oder Niederösterreich kommen". (Marie-Theres Egyed, derStandard.at, 19.12.2013)