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General Keith Alexander rechtfertigte die Machenschaften der NSA im Fernsehen

Foto: ap

Nach der Veröffentlichung diverser Dokumente zu den Abhöraktivitäten des US-Geheimdienstes NSA versucht die Behörde ihren angesägten Ruf zu reparieren und den Schaden in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Als gelungen wird dieser Versuch allerdings nicht wahrgenommen, wie "The Guardian" berichtet.

"Nur" Metadaten

Unter anderem versuchte NSA-Direktor Keith Alexander die Spionageaktivitäten zu argumentieren und deren Notwendigkeit in einer Fernsehsendung auf CBS zu betonen. Zu den Äußerungen von Alexander gehört beispielsweise, dass die Privatsphäre von Menschen durch das Sammeln der Daten nicht beeinträchtigt wäre, immerhin handle es sich um reine Metadaten.

Unbrauchbar oder nicht?

Doch diese Metadaten, das unterstreicht auch der Guardian-Autor Spencer Ackerman, geben der NSA auch ohne Inhalt von Gesprächen und E-Mails einen Überblick über persönliche Netzwerke. Wer kommuniziert mit wem, wie oft und wann? Auch durch diese Metadaten lassen sich Schlüsse über Personen ziehen, auch wenn die Daten vorerst für die NSA unbrauchbar erscheinen.

Bestätigung

Weiters betont die britische Zeitung, dass der Geheimdienst aufgrund fehlender eigener Telekommunikations-Infrastruktur massiv auf Technologie- und Telekommunikationsunternehmen angewiesen. Alexander betonte, dass auch Terroristen Services von Google, Yahoo und anderen IT-Unternehmen benutzen würden. Diese Kommunikation müsse gesammelt werden. Google oder Yahoo würden aber nicht als Unternehmen gezielt überwacht werden, allerdings fließe die Kommunikation von Terroristen auf diesen Netzwerken.

Diese Aussagen von Alexander sind also im Grunde genommen eine Bestätigung der Berichte der Washington Post, denen zufolge der Geheimdienst die Datenzentren der IT-Unternehmen direkt anzapft. 181 Millionen Datensätze würde der Geheimdienst dadurch monatlich speichern. Die Washington Post berichtete, dass die NSA dazu Sicherheitslücken ausnutzen würde.

Erfolgsaussichten einer Klage

Das Gesetz würde man damit jedenfalls nicht brechen, sind sich die Verteidiger des Spähprogramms sicher. Ein US-Richter ist hingegen der Ansicht, dass die Sammlung dieser Daten verfassungswidrig wäre und eine Klage dagegen durchaus Erfolg haben könnte.

Der Guardian betont abermals, dass sogar eine rechtmäßige Sammlung dieser Daten eine Übertreibung wäre. Auch die technische Infrastruktur dahinter wäre mittlerweile für die NSA-Mitarbeiter nicht mehr verständlich. Weiters gebe es eine massive Diskrepanz zwischen FISA-Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten und den Aktivitäten der NSA. Die NSA könnte also auch ohne die Absicht einer Gesetzesverletzung handeln, ihr Ausmaß wäre trotzdem nicht zu rechtfertigen, so die Zeitung. (red, derStandard.at, 17.12.2013)