Der erste Staub hat sich gelegt, ein paar hundert wenig begeisterte Tweets haben sich auch versendet - und derStandard.at/Etat schaut auch noch einmal ein bisschen genauer ins Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP, was die sich so für Medien vorgenommen haben. Über Seite 55 hinaus, wo sich ja wie berichtet unter dem Titel "Zugang zu Wissen und Information durch eine innovative Medienpolitik" diese innovative Medienpolitik noch eher vage in den folgenden vier Absätzen abzeichnet.

Viel konkreter wird es allerdings auch an den übrigen Fundstellen (ohne Gewähr für Vollständigkeit) nicht - hier der O-Ton, allfällige Kommentare in Klammern:

  • "Kreativwirtschaft stärken u.a. durch gesetzliche Verankerung des Fördermodells Filmstandort Österreich (FISA)" - Seite 6 im Kapitel "Wachstum und Beschäftigung in Österreich".

  • "Fairer Wettbewerb durch moderne Strukturen in der Bundeswettbewerbsbehörde" und "Mehr Transparenz im Kartellverfahren" etwa durch Namensnennung nach Abschluss des Verfahrens (könnte für Medien relevant werden), Seite 7. Seite 95: "Stärkung der Transparenz, der Befugnisse und Strukturen der Wettbewerbsbehörden."

  • "Nutzung eines zeitgemäßen Mediums (Ediktdatei) sowie Streichung der Veröffentlichungspflicht in einer 'im Bundesland verbreiteten Tageszeitung' in Paragraph 356a der Gewerbeordnung". Seite 17

  • "Veröffentlichungspflichten: Es werden alle Veröffentlichungsverpflichtungen von Unternehmen, insbesondere auch im Amtsblatt der Wiener Zeitung, durchforstet." (Dass das Kanzleramt 2013 einen ehemaligen SPÖ-Politiker als Geschäftsführer der Republikszeitung installiert und dieser kurz darauf eine wesentliche Einnahmequelle streicht, klingt eher unwahrscheinlich.) Seite 17

  • "Weiterführung, Sicherstellung und gegebenenfalls Weiterentwicklung von medialen Formaten (wie zum Beispiel 'Rat auf Draht') zur Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in bestimmten Lebenslagen. Seite 27

  • "Prüfung eines gemeinsamen Regulators für Energie, Schiene, Straße, RTR." Seite 43 (RTR ist der Hilfsapparat der Medienbehörde KommAustria, der einige Medienförderungen vergibt.)

  • "Ausbau Film- und Musikstandort Österreich: gesetzliche Absicherung des Film-Fernsehabkommens mit zumindest gleichbleibender Dotierung, gesetzliche Festschreibung von FISA, Erhöhung des Anteils österreichischer Film- und Fernsehproduktionen gemessen an der ORF-Gesamtproduktion, Anhebung der Mittel des Fernsehfonds, Durchsetzung der ORF-Selbstverpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung österreichischer Musik. Musikproduktion, Musikvermarktung und Musikvertrieb stärken." Seite 53

  • "Herausforderung: Gesamtstrategie für geistiges Eigentum und Verbesserung der Einkommenssituation von KünstlerInnen
    Maßnahmen: Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums. Bewusstseinsschärfung der breiten Öffentlichkeit für den Schutz und die Funktion des Urheberrechts. Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes, sowie der Interessen von kunstschaffenden Konsumenten und in Österreich tätigen Unternehmen. Anpassung    des    Filmurheberrechts    an    die    europäische    Judikatur, Bedarfsanalyse für urhebervertragsrechtliche Regelungen, Prüfung von Sonderregelungen für digitale Publikationen von Sammlungsbeständen." Seite 54

  • (Nochmals auf Seite 95, versprochen für 2014:) "Reform des Urheberrechts und sonstiger rechtlich relevanter Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes sowie der Interessen von Kunstschaffenden, Konsumenten und in Österreich tätigen Unternehmen."

  • (Die Passage zu einem anderen Feld könnte die Zeitungsherausgeber interessieren, die Steuern für internationale Internetkonzerne fordern, die ihre Inhalte nutzten:) "Finanzierung des Österreichischen Sportstätten-Masterplans durch Abgaben auf Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten internationaler Anbieter". Seite 76

  • "Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis. Herausforderung: Das Amtsgeheimnis in seiner derzeitigen Form ist überholt.
    Maßnahmen:Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt. Dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen unterliegen alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen. Um notwendigen Schutzinteressen in gewissen Bereichen zu entsprechen, müssen Begleitregelungen auf einfachgesetzlicher Ebene erlassen werden. Gleichzeitig sollen von einem Strafverfahren Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden.
    Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs zur B-VG Novelle 1. Halbjahr 2014." Seite 99

  • "Datenschutz modernisieren. Herausforderung: Datenschutz spielt eine wesentliche gesellschaftspolitische Rolle; Das geltende Datenschutzrecht entspricht den aktuellen Anforderungen aber nicht mehr.
    Maßnahmen: Die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungsverfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden. Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014." Seite 99

  • (Der Hinweis könnte für Gebührenrefundierung, höhere Presse- und andere Förderungen wesentlich werden:) "Sämtliche im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen - sofern sie zu Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen führen bzw. in den Ausgabenobergrenzen des    Bundesfinanzrahmens keine Deckung finden - stehen unter Finanzierungsvorbehalt."

(red, derStandard.at, 15.12.2013)