Rund 90.000 Unternehmen, die Geschäfte mit dem Staat machen, müssen ab 1. Jänner ihre Rechnungen auf neue Art und Weise stellen. Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund können dann nur noch in strukturierter elektronischer Form eingebracht werden. Die einzige Ausnahme stellt der Barzahlungsverkehr dar.

Papierrechnungen, E-Mail-Rechnungen oder Rechnungen im PDF-Format werden von den Bundesdienststellen nicht mehr akzeptiert, da diese keine automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen.

Unternehmensserviceportal

E-Rechnungen an den Bund können über das Unternehmensserviceportal (USP) eingebracht werden (kostenlose Onlineanmeldung unter: www.usp.gv.at). Als weitere Möglichkeit können E-Rechnungen an Bundesdienststellen auch über die PEPPOL-Transport-Infrastruktur (Pan European Public Procurement OnLine, www.peppol.eu) übermittelt werden.

Zur Einbringung dieser E-Rechnungen über das USP gibt es drei Möglichkeiten: durch Eingabe der Rechnungsdaten in einem Online-Formular, durch Hochladen von "ebInterface-XML-Rechnungen" oder durch einen Webservice, der direkt mit der eigenen Software verbunden ist (APA, 13.12.2013)