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Die Vorratsdatenspeicherung kommt in Österreich gegen die "verbotene Herstellung von Tabakwaren" zum Einsatz

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Unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York und Spanien zimmerte die EU die Vorratsdatenspeicherung. Seit 1. April 2012 ist sie auch in Österreich in Kraft. Sie verpflichtet Netzbetreiber hierzulande, sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate zu speichern und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Erklärtes Ziel: Die Verhinderung von Terroranschlägen.

Beinahe täglich

Heimische Ermittler machen davon fast täglich Gebrauch. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Justizministeriums hervor. Die Fragen wurden von dem Grünen-Mandatar Albert Steinhauser eingebracht.  Demnach kamen Vorratsdaten zwischen 1. April 2012 und 31. März 2013 genau 326 mal zum Einsatz.

Verletzung des Amtsgeheimnisses und der "verbotenen Herstellung von Tabakwaren"

Hauptsächlich betraf dies Delikte wie Stalking, Diebstahl, Raub und Suchtgifthandel. Auch im Kampf gegen Doping, Urkundenfälschung, Raufhandel, Verletzung des Amtsgeheimnisses, der "verbotenen Herstellung von Tabakwaren" oder der "Vorenthaltung von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung" wurde auf die Daten zugegriffen.

Terror

Auf Ersuchen eines EU-Staates wurde sie auch gegen eine terroristische Vereinigung eingesetzt. Allerdings konnten die Ermittler, laut Anfragebeantwortung, keine relevanten Erkenntnisse sammeln.

Kritik von Providern

Maximilian Schubert vom Branchenverband der heimischen Internetserviceprovider (ISPA), hofft, dass die Kritik des EuGH-Anwalts an der Vorratsdatenspeicherung, selbige zu Fall bringt. Dieser fordert die EU-Staaten auf, Belege zur Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu liefern. Darüber hinaus müsse der europäische Gesetzgeber ganz klar die Rahmenbedingungen der Vorratsdatenspeicherung definieren und so zum Beispiel bereits in der Richtlinie festschreiben, bei welchen Straftaten sie überhaupt zum Einsatz kommen darf. Schubert betont gegenüber dem WebStandard, dass die ISPA sich von Anfang an gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. (sum, 12.12. 2013)