Wien - Der Österreichische Presserat wird von der Tageszeitung "Österreich" wegen unlauterem Wettbewerb geklagt. Auslöser war ein Artikel zu Kinderbetreuungsplätzen, in dem Arbeiterkammer und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) "wohlwollend" erwähnt wurden, wie Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek erklärte. Ein Verfahren wurde vom Presserat allerdings nicht eingeleitet.

Nachdem eine Mitteilung den am 31. Mai in "Österreich" erschienenen Artikel betreffend beim Senat 1 des Presserats eingelangt war, habe dieser sich mit einem Brief an Arbeiterkammer und Frauenministerium gewandt. Von beiden Seiten wurde betont, dass dabei "alles mit rechten Dingen" zugegangen sei, weshalb sich der Senat gegen die Einleitung eines Verfahrens entschied, so Warzilek. Die Nachfrage des Rates störte aber offensichtlich "Österreich", hätte dieser doch durch die schriftliche Anfrage die Tageszeitung anschwärzen wollen.

Warzilek: "Versuch von 'Österreich', uns einzuschüchtern"

"Es ist schon absurd, dass eine Zeitung, die selbst täglich recherchiert, uns genau das verbieten will", beurteilte Warzilek die Sachlage. Der Presserat ist der Argumentation von "Österreich" zufolge von Konkurrenten des Mediums gegründet worden, um diesem zu schaden, wie der Geschäftsführer darlegte. Das sieht man beim Presserat naturgemäß anders, setze man sich doch für "verantwortungsvollen Journalismus" ein und werde als Verein u.a. vom Verband Österreich Zeitungen, der Journalistengewerkschaft und dem Verein der Chefredakteure getragen.

"Ich sehe das eher als Versuch von 'Österreich', uns einzuschüchtern." Man lasse sich davon aber nicht beeindrucken oder gar "Sand ins Getriebe" bringen, wie Warzilek betonte. "Wir warten ab und sind guter Hoffnung, dass es zu unseren Gunsten ausgehen wird." Eingebracht wurde die Klage beim Handelsgericht Wien am 12. November, der Presserat hat vier Wochen Zeit, darauf zu reagieren.

Voigt sieht "Wettbewerbsverzerrung"

Eine "wettbewerbsrechtliche herabsetzende Behinderung" sieht die Mediengruppe "Österreich" in der Behandlung durch den Österreichischen Presserat. Wie Oliver Voigt, Geschäftsführer der Mediengruppe, betonte, bediene sich der Presserat "behördenähnlicher Bezeichnungen" und habe im betreffenden Fall auch Anzeigenkunden des Medienhauses "anagitiert".

Dadurch erhalte des Vorgehen des Presserats "eine monetär kommerzielle Komponente", so Voigt weiter. "Wir finden es ungeheuerlich, dass man uns mit behördenähnlichen Maßnahmen im Wettbewerb behindert. Die Vorstellung, dass man nun auch die Frechheit besitzt, Anzeigenkunden zu agitieren, ist eine massive Wettbewerbsverzerrung." Damit bezog sich Voigt auf die Nachfragen des Presserates bei Arbeiterkammer und Frauenministerium, die im betreffenden Artikel erwähnt wurden.

Bezeichnungen wie "Senat" oder "Beschluss" stünden aus seiner Sicht Behörden zu, "und nicht Verbänden der freiwilligen Zusammenkunft". Davon abgesehen möchte die Mediengruppe "von dieser Zwangsbeglückung" durch den Presserat weg, dem man sich "wissentlich und willentlich" nicht unterworfen habe, wie Voigt erklärte. "Am Ende des Tages" würde sich dahinter letztlich ein "Klub der Mitbewerber" von "Österreich" befinden.

"Es ist ja ehrenwert, wenn man sich Regeln auferlegt, aber man darf diese nicht anderen auferlegen." In der Klage gegen den Presserat - es ist bereits die zweite zu dieser Thematik - stützt man sich auf ein Rechtsgutachten des Rechtswissenschafters Friedrich Rüffler. "Wir lassen da auch nicht locker", gab sich Voigt kämpferisch. (APA, 6.12.2013)