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Foto: REUTERS/Arnd Wiegmann

Zürich - Für die Banken in der Schweiz drängt langsam die Zeit im US-Steuerstreit: Noch im laufenden Monat müssen sie eine Entscheidung über die Teilnahme am Programm des amerikanischen Justizministeriums zur Bereinigung von Steuersünderfällen treffen. Noch hüllen sich die allermeisten Institute in Schweigen.

Die Finma verlangt allerdings, dass sich die Banken nun rasch zu einem Vorgehen entschließen: Am Montag müssen Kantonal- und Regionalbanken sowie Vermögensverwalter und Auslandsbanken die Eidgenössische Finanzaufsichtsbehörde informieren, ob und in welcher Form sie am Programm aus Washington teilnehmen.

Von einer Reihe durch die Nachrichtenagentur sda befragten Finanzinstituten hat bisher ohne Angabe weiterer Details nur die Postfinance angegeben, dass sie am Programm teilnehme. Eine gro0e Zahl von Kantonal- und Regionalbanken verweist darauf, dass der Entscheidungsprozess noch laufe.

Fristen

Die Finma-Frist wird zudem offenbar nicht von allen Banken strikt eingehalten: Die Raiffeisengruppe weist darauf hin, dass die nächste ordentliche Verwaltungsratssitzung erst am 13. Dezember stattfinde. Aus St. Gallen will man erst dann weitere Informationen an die Öffentlichkeit richten.

Das Programm des Justizministeriums hat vier Kategorien, wobei die erste aus Banken besteht, gegen die schon Untersuchungen laufen: Dazu gehören die Credit Suisse, die Kantonalbanken von Zürich und Basel-Stadt, Pictet oder Julius Bär. Die vierte Kategorie ist für Banken, die nicht teilnehmen wollen, weil sie keine US-Kunden haben.

Spannend ist der Unterschied zwischen Kategorie Zwei und Drei: Reiht sich eine Bank in Kategorie Zwei ein, gibt sie zu, dass unter ihren Kunden in den USA steuerpflichtige Personen sind oder sein können, die ihren Pflichten gegenüber dem Fiskus nicht nachgekommen sind.

Bereinigen

Dies Banken müssen dann ihre Vergangenheit in Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden bereinigen, was Strafen beinhalten kann. Die Tessiner Cornèr Bank hat bereits bekannt gegeben, dass sie sich Kategorie Zwei anschließe.

Mit der Kategorie Drei signalisiert eine Bank, dass sie ihre Unschuld beweisen kann. Prekär dürfte es dann werden, wenn einer Bank, die sich in Kategorie Drei einreiht, doch Fälle von Steuerbetrug nachgewiesen werden.

Daher dürften einige Institute schon aus reiner Vorsicht Kategorie Zwei wählen. Eine Bank könnte überrumpelt werden, wenn sich ein reuiger US-Kunde bei der Justiz seines Landes meldet. Die Behörden wollen von den Banken Angaben etwa zu Offshore-Strukturen, E-Mails und andere Formen der Kommunikation, die Reisetätigkeit von Bankern, Erbschaften und Schenkungen.

Das Justizministerium in Washington setzt den Banken in der Schweiz eine Frist bis Ende Monat. Einige Banken deuteten an, dass sie bis Ende Jahr Kunden, Aktionäre und die Öffentlichkeit über ihr Vorgehen informieren werden.

Inzwischen hat der Genfer Rechtsanwalt Douglas Hornung in einem Interview mit der Zeitung "Le Temps" der Mehrheit der Banken empfohlen, nicht am Programm teilzunehmen. Seiner Meinung nach sollten sich nur Banken melden, bei denen es schwere Verstöße gegeben habe. Das seien etwa 40 Institute. Das Programm sei "weder vernünftig noch gerecht", sagte Hornung. Das Angebot des US-Justizministerium sei unscharf formuliert und die Banken könnten nicht wissen, auf was sie sich genau einließen. (APA, 6.12.2013)