Zuerst Uwe Scheuch. Dann Ernst Strasser. Der Kärntner FPÖ-Politiker (Ex-Landeshauptmann-Vize) und der ehemalige ÖVP-Innenminister werden zuerst wegen klassischer politischer Korruption zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Scheuch wegen Bestechlichkeit (Zahlungen für Staatsbürgerschaft seien "no na net Part of the Game") zu sechs Monaten unbedingt, Strasser wegen Anbietens seiner Position als EU-Abgeordneter zur Gesetzesbeeinflussung ("natürlich bin ich Lobbyist, ja") nicht rechtskräftig zu saftigen vier Jahren unbedingt.

In beiden Fällen hob die nächste Instanz (Oberlandesgericht Graz und Oberster Gerichtshof) das Urteil wegen inhaltlicher Mängel auf. Scheuch hätte man nicht im Prozess mit neuen Vorhalten kommen dürfen ("Überraschungsverbot"); im Fall von Strasser sei ihm in der Urteilsbegründung zu wenig ein konkretes Gesetzesvorhaben als Lobby-Objekt zugeordnet worden. In beiden Fällen kann man das aber auch anders sehen (bei Strasser erwähnt das Erstgericht sehr wohl zwei konkrete Gesetzesvorhaben). Scheuch bekam im zweiten Prozess sieben Monate - bedingt.

Ob Strasser auch das Gefängnis erspart bleibt, ist schwer abzusehen. Jedenfalls stehen Interpretationen im Raum: Entweder arbeiteten die Erstgerichte schlampig - oder die höheren Instanzen halten die Ersturteile für überzogen, können/wollen das aber nicht sagen. Ganz eindeutig ist das nicht, und das verunsichert. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 4.12.2013)