Vom Online-Campus zurück an die Universität Wien: Der Vorteil des Besuches von Lehrveranstaltungen in Real Life ist zum Beispiel, dass mitunter Exkursionen angeboten werden. Die ermöglichen im besten Fall einen Einblick ins wirkliche Leben, wie es die Studentinnen erwartet.
Am (inzwischen nicht mehr ganz) neuen Patentamt in der Dresdnerstraße kann man zum Beispiel nachfragen, wie das mit der Patentierung von Software ist. Nachteil: Man muss sich bei strömendem Regen aufs Fahrrad schwingen und kann nicht im Pyjama vorm Rechner sitzen bleiben.
Beste Citylage
Der Eingang in den Riesenklotz im 20. Wiener Gemeindebezirk, der das österreichische Patentamt beherbergt, ist gar nicht so leicht zu finden. Drinnen ist dafür dann alles gut übersichtlich strukturiert, wenn auch lange nicht so elegant wie an der alten Adresse am Kohlmarkt in bester Citylage. Jenes 1884 errichtete Gebäude war ja, zumindest atmosphärisch, noch von einem geradezu kakanischen Geist im Sinne der k. u. k. Monarchie durchweht, jetzt ist alles spiegelblank und serviceorientiert.
Auf Nachfrage werden bei einer Führung durch die Bibliothek auch wunderschöne handschriftliche Dokumente aus dem Jahre Schnee hervorgekramt, die in dieser Umgebung aber beinahe seltsam anmuten. Heute kann alles elektronisch erfasst werden, nur bei der "Offenbarung" eines Musters wird bisweilen auch ein Prototyp hinterlegt.
Muster nicht verwechseln
Bei der Eingabestelle gibt es praktische Handzettel, die auch in puncto Anmeldung von Software keine Fragen mehr offen lassen. Vorneweg wird gewarnt: "Verwechseln Sie nicht das Muster mit dem Gebrauchsmuster: Beim Gebrauchsmuster wird wie beim Patent eine Erfindung auf technischem Gebiet geschützt." Beim Musterschutz geht es hingegen um die äußere Form, das Aussehen, das, was gemeinhin und unjuristisch als Design bezeichnet wird.
An dieser Stelle also nochmals an alle und to whom it may concern: Mathematische Methoden und wissenschaftliche Theorien können nicht durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden. Wer es mir nicht glauben mag, informiere sich unter www.patentamt.at bei den Richtlinien zum Erfindungsschutz, unter info@patentamt.at oder direkt vor Ort. Auch Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche sind nicht durch ein Patent schützbar. Die den Programmen zugrunde liegenden Programmlogiken sind durch ein Gebrauchsmuster schützbar, nicht aber der reine Quellcode.
Wer sich gar keine Gedanken über den Schutz von Gedanken machen will: schade! Das betrifft nämlich auch den Schutz von Entdeckungen, Geschäftsmethoden, aber auch Diagnose- und Behandlungsverfahren, sowie ganz wichtig: Pflanzensorten oder Tierarten und deren Zuchtverfahren. (Tanja Paar, derStandard.at, 4.12.2013)