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In Österreich dominieren noch Inhaberaktien die Hauptversammlungen, während in Deutschland (im Bild: HV der Deutschen Bank) längst auf Namensaktien umgestellt wurde.

Foto: ap/Nicolas Armer

Wien - Kaum macht Österreich Konzessionen beim Bankgeheimnis, findet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das nächste Haar in der Suppe. Im neuen Bericht des so genannten Global Forum, das im Auftrag der 20 größten Industrie- und Schwellenländer (G-20) Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung erarbeitet, werden die in Österreich verbreiteten Inhaberaktien gebrandmarkt. Und das trotz der Reform, die das Instrument bis Jahresende verdrängen soll.

Anonyme Inhaberaktien waren lange Zeit die verbreitetste Form des Eigentums an Aktiengesellschaften. Veröffentlichungen waren bisher nur ab einem Anteil von fünf Prozent verpflichtend, und das auch nur für börsennotierte Gesellschaften. Mit Ende des Jahres sollen die Inhaberpapiere auf Namensaktien umgestellt sein, allerdings sind die Konsequenzen bei Verstößen aus Sicht der OECD unzureichend. Zwar kann ein Aktionär, der sich nicht registriert, ab kommendem Jahr kein Stimmrecht ausüben. Allerdings leben seine Rechte zum Zeitpunkt der Offenlegung wieder voll auf.

Zudem können in der Zwischenzeit Aktien übertragen werden, "ohne dass der früher Eigentümer identifiziert werden muss", heißt es im Bericht des Global Forum, das bei der OECD angesiedelt ist und dem 121 Staaten angehören. Österreich hielt dem entgegen, dass Herkunft und Eigentum der Aktien ab 2014 genau geprüft werden, wodurch sehr wohl ein Anreiz bestehe, die Umwandlung noch heuer abzuschließen.

Das Global Forum ließ sich davon nicht beeindrucken: Es verweist darauf, dass Ende des Vorjahres 1346 nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften in Österreich existierten. Angesichts fehlender "effektiver Sanktionen" bei Verstößen verpasste das Forum Österreich in der Kategorie Eigentum ein nicht genügend. Auf die Gesamtnote wirkt sich der Fleck negativ aus - Österreich erfüllt die Vorgaben der OECD nur "teilweise" ("partially compliant").

Zum Vergleich: Die Jungferninseln, Bermuda, Hongkong, Singapur, Jersey und USA gehen "weitgehend" konform mit den Standards, China, Indien oder Isle of Man gänzlich. Luxemburg und Zypern sind beim Test insgesamt durchgefallen. Damit erhöht sich der internationale Druck auf diese Länder deutlich.

Abgesehen von der Eigentümerschaft konstatiert das Forum Österreich weitere Defizite, die das Bankgeheimnis und die damit verbundenen Beschränkungen des Steueraustausches betreffen. So wird kritisiert, dass nicht in allen Amtshilfeabkommen der Zugriff auf Bankinformationen zugesichert wird. Ebenfalls nicht konform mit internationalen Standards sei das Recht des Kunden, im Vorfeld der Kontenöffnung informiert zu werden. Zumindest in dringenden Fällen und Causen, bei denen die Bekanntgabe des Schritts den Erfolg der Operation gefährde, sollte der verdächtige Klient nicht im Vorfeld verständigt werden. Immerhin erfüllt Österreich die Vorgaben "teilweise".

Das Finanzministerium sieht sich dabei auf gutem Wege und verweist auf die Zeit, die die Adaptierung 90 bilateraler Amtshilfeabkommen in Anspruch nehme. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 3.12.2013)