Richter und Staatsanwälte appellieren an die neue Regierung, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. In einem gemeinsamen Papier fordern die Standesvertreter, das Weisungsrecht an ein unabhängiges Organ sowie Personal- und Budgethoheit einem Rat der Gerichtsbarkeit zu übertragen. Die Unabhängigkeit ist auch den Verwaltungsrichtern ein großes Anliegen.

Mit ihrem gemeinsamen Programm "Zukunftsorientierte Justiz für Österreich" zielen Richtervereinigung, Justiz-Gewerkschaft und die Vereinigung der Staatsanwälte darauf ab, die Möglichkeit des politischen Einflusses zu verringern.

Ob der Justizminister parteifrei ist, spielt für Richter-Präsidenten Werner Zinkl keine große Rolle. Die Ressortspitze "soll von mir aus politischen Rückhalt haben, aber sie soll sich nicht einmischen können über Weisungsrecht, Postenbesetzungen oder Ressourcenverteilung".

Personalauswahl

Deshalb wollen die Richter Personalauswahl und Ressourcenverteilung selbst in die Hand nehmen, in einem Rat der Gerichtsbarkeit. Posten und Mittel sollen "unabhängig, frei von politischem Einfluss" verteilt werden, fordern Richter-Präsident Werner Zinkl und Staatsanwälte-Vorsitzender Gerhard Jarosch.

Beim Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber den Staatsanwälten geht es vor allem um den "Anschein". Zwar gebe es heute keine politisch motivierten Weisungen mehr, betonen die Standesvertreter. Dennoch fordert der geschäftsführende Justiz-Gewerkschaftschef Martin Ulrich, dass die Übertragung an ein unabhängiges Organ ins Regierungsprogramm kommt. Denn: "Solange die Weisungsspitze politisch besetzt ist, wird man den Verdacht nicht wegbekommen, dass eingegriffen wird", sagt Zinkl. Das beeinträchtige nicht nur das Vertrauen in die Justiz, so Jarosch, sondern schade auch der Politik - wenn der Anschein entsteht, dass ein Politiker nicht objektiv alle vertritt, sondern einzelnen "hilft".

Personalmangel

Weiter großes Thema ist für die Justizvertreter das Personal. Bei Landes- und Bezirksgerichten würden 100 Planstellen fehlen, beim Kanzleipersonal sei zu stark reduziert worden. Es sei klar, so Jarosch, dass die Mittel nicht unbegrenzt seien - also müsse man auch überlegen, wo Arbeit eingespart werden kann. Der Staatsanwalt fordert auch, die juristischen Berufsgruppen intensiv, bis ins Parlament, in die Erarbeitung neuer Gesetze einzubinden.

Vehement pochen die Standesvertreter auf ein neues Bezügesystem. Die Besoldung zwischen Richtern und (in der ersten Instanz besser verdienenden) Staatsanwälten sowie zwischen Justiz- und (besser bezahlten) Verwaltungsrichtern müsse harmonisiert werden. Und: Die Justiz müsse beim Gehalt mit der Privatwirtschaft mithalten, damit sie "gute und motivierte" Juristen gewinnen kann, betont Ulrich.

Personalpolitik

Auch für die Verwaltungsrichter, die zu Jahresbeginn ihre Arbeit an den Landes- und Bundesgerichten erster Instanz aufnehmen, ist Unabhängigkeit das Thema. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Verwaltung - da müsse vermieden werden, dass die Verwaltung etwa über Postenbesetzungen die Gerichte kontrollieren kann, betont Markus Thoma, Obmann des Vereins der Verwaltungsrichter. So müssten Vorschläge der Personalsenate an die Landesregierungen (die die Richter ernennen) verbindlich sein, damit nicht einmal der Anschein des Einflusses gegeben ist - auch wenn dies "tatsächlich nicht geschieht".

Wichtig ist für Thoma ein gemeinsames Richterbild aller. Um das zu fördern, sollte das zersplitterte Dienstrecht harmonisiert werden. Zudem sollte Durchlässigkeit in die Justiz gegeben sein - derzeit ist ein Wechsel vom Verwaltungs- zum Justizrichter kaum möglich. Die Verwaltungsrichter selbst bemühen sich, gemeinsam gegenüber der Politik aufzutreten - indem die vier Standesvertretungsvereine (für die Länder, die zwei Bundesgerichte und im VwGH) zusammenarbeiten. Das Personal ist auch für sie Thema: Die jetzige Besetzung beruhe auf Einschätzungen. Wenn die große Reform gelingen soll, müsse nach dem Start genau geprüft werden, ob es genug Richter gibt, so Thoma. (APA, 1.12.2013)