Salzburg - "Weg mit der Zehnprozentklausel beim Privatkonkurs!" Das fordert der Geschäftsführer der Salzburger Schuldnerberatung, Peter Niederreiter, nach seinen Erfahrungen mit dem seit 1995 geltenden Schuldenregulierungsverfahren. Der Schuldnerberater verlangt, dass die Gerichte Schuldnern auch dann ihre Verbindlichkeiten erlassen, wenn sie weniger als zehn Prozent an ihre Gläubiger zurückzahlen können.

Nach derzeit geltendem Recht wird einem Schuldner die Restschuld nur erlassen, wenn es ihm - bis aufs Existenzminimum gepfändet - im "Abschöpfungsverfahren" gelingt, binnen sieben Jahren mindestens zehn Prozent der Forderungen zu bedienen. Die Sache hat freilich einen Haken: Nach Schätzungen der Schuldnerberatung dürfte in rund 40 Prozent diese Quote nicht erreicht werden. Im Vorjahr wurden in ganz Österreich 746 Abschöpfungsverfahren eingeleitet.

Diese Menschen werden bis an ihr Lebensende in der Schuldenfalle sitzen, befürchten die Schuldnerberater. Besonders betroffen seien Frauen: Gerade Hausfrauen mit niedrigem oder ganz ohne pfändbares Einkommen würden - beispielsweise nach einer Bürgschaft für den inzwischen geschiedenen Mann - nie mehr aus dem Schuldenkreislauf herausfinden.

Redlich bemüht

Ein aktuelles Urteil des Landesgerichtes Salzburg bestätigt diese Prognose der Schuldnerberater. Das Rekursgericht hat - in dem österreichweit ersten Erkenntnis dieser Art - einem 72-jährigen Pensionisten die Restschuldbefreiung nicht zugestanden, da dieser nur rund 2,2 Prozent der Quote erfüllen konnte. Dass der Mann sich - trotz schwerer Krankheit und zahlloser Operationen - redlich bemüht hatte, einen Teil seiner Schulden abzutragen, wurde vom Gericht zwar gewürdigt, geholfen hat das aber nichts. Der Salzburger wird voraussichtlich bis zu seinem Tod gepfändet bleiben.

Im Standard-Gespräch fordert Niederreiter nun eine Gesetzesnovelle bei der Schuldenregulierung. Nach deutschem Vorbild sollen die Betroffenen nach sieben Jahren Abschöpfungsverfahren auf jeden Fall "Anspruch auf Restschuldbefreiung" haben. Die Höhe der Rückzahlung dürfe bei ohnehin aufs Minimum Gepfändeten keine Rolle spielen, so Niederreiter.

Dass dies als "Aufforderung zum Schuldenmachen" verstanden werden könnte, glaubt der Schuldnerberater aufgrund der Erfahrungen in Deutschland nicht. Missbräuche wären ohnehin ein Straftatbestand, vorsätzliche Schuldner würden wegen Veruntreuung, Unterschlagung oder Betrug auch derzeit schon strafrechtlich verfolgt. Und: Die Banken müssten eben genauer prüfen, wem sie Kredite gewähren.(Thomas Neuhold, Der Standard, Printausgabe, 07.08.2003)