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"Bei der Spitalswahl selbst ist eine Kinderklinik oder ­Kinderstation einer Erwachsenenabteilung vorzuziehen. Diese sind in der Regel, was medi­zinische Versorgung, Einrichtung und Betreuung angeht besser auf die kleinen ­Patienten eingestellt", berichtet der VKI in seinem aktuellen Test.

Foto: apa/dpa/Patrick Pleul

Wien - Wenn Kinder ins Krankenhaus müssen, ist der Beistand durch die Eltern besonders wichtig. Insgesamt hat der VKI bei 43 Krankenhäusern mit pädiatrischer Abteilung angefragt, nur 32 gaben auch Auskunft über ihr Angebot für Begleitpersonen und die damit verbundenen Kosten. Alle auskunftswilligen Spitäler bieten Klapp- oder Patientenbetten an, einige auch Mutter-Kind-
Einheiten. Sind die Kapazitäten ausgeschöpft, ist bei einigen Kliniken auch eine Unterbringung in Elternhäusern möglich.

Auch die anfallenden Kosten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. "Die Beträge sind dabei meist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und werden teilweise von den Krankenhäusern selbst festgesetzt", heißt es von Seiten des VKI. Nur die Begleitung von Säuglingen ist überall kostenlos. 

Begleitpersonen kleinerer Kinder haben Vorrang

Die meisten öffentlichen Spitäler erlauben die Übernachtung für Begleitpersonen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Patienten. Die Kosten variieren hier zwischen 5,10 Euro (für Patienten ab dem 6. Monat oder vollendeten ersten Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich) bis 70 Euro (für Patienten ab dem 14. Lebensjahr in Niederösterreich).

Während in manchen Fällen die Verpflegung bereits enthalten ist, muss diese anderswo extra bezahlt werden. Laut VKI sind auch hier die Unterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen und Regionen groß.

Generell gilt: Gibt es zu wenig Plätze, haben die Begleitpersonen kleinerer Kinder (bis zum Schulalter) Vorrang. Bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ist eine Begleitung durch die Eltern dabei in der Regel kostenlos. In einigen Bundesländern (beispielsweise Wien, Burgenland, Kärnten, Steiermark) ist eine kostenlose Begleitung auch bis zum dritten, in Salzburg bis zum sechsten und in Tirol bis zum siebten Lebensjahr möglich.

Wer zahlt?

Die Kosten für eine Begleitung im Krankenhaus sind von den Eltern beziehungsweise den Angehörigen selbst zu bezahlen. Absicherung für solche Fälle bietet eine private Zusatzkrankenversicherung, wobei sich nach Ansicht der Konsumentenschützer ein Abschluss ausschließlich für die Begleitkostenübernahme nicht lohnt. Eine Alternative sind hier Mitgliedschaften in bestimmten Vereinen wie "KIB", "pro terra" oder "muki". Meist bieten diese nicht nur die Übernahme der Begleitkosten, sondern auch weitere Leistungen an (etwa die Betreuung von zu Hause gebliebenen Kindern, mobile Krankenpflege nach dem Spitalsaufenthalt). (red, derStandard.at, 20.11.2013)