Die rot-schwarze Regierung setzt zu einem Schritt an, den sie nur sehr selten wagt: Sie korrigiert einen historischen Irrtum. Es hätte nie zu derart absurden Pensionssystemen kommen dürfen, wie es sie in einigen staatsnahen Bereichen gibt. Wie der Sozialexperte Bernd Marin kürzlich vorrechnete, sind sie zu 75 bis 80 Prozent nicht durch Eigenbeiträge gedeckt. Sprich: Die Allgemeinheit kommt für den überwiegenden Teil jener Luxuspensionen auf, die bei der Notenbank bis zu 30.000 Euro betragen - nicht im Jahr, sondern im Monat.

Entstanden sind diese Regelungen in einer Zeit, als es noch selbstverständlich war, bis in die unterste Ebene von Staatsunternehmen Parteigünstlinge zu setzen. In so einem Klüngelsystem stellt niemand die Frage nach Angemessenheit, sozialer Verträglichkeit oder Gerechtigkeit.

Der einzelne Pensionist von Notenbank, ORF oder Krankenkasse kann dafür natürlich nichts. Dennoch muss der Gesetzgeber die Möglichkeit haben, solche Fehler zu reparieren. Rechtlich dürften die geplanten Kürzungen (fünf bis 25 Prozent) in Ordnung gehen, wie Fachleute nach ersten Einschätzungen konstatieren. Für die notwendige Verfassungsmehrheit im Parlament sorgt die Opposition. Es gibt also eine breitestmögliche Legitimation durch die Volksvertreter. Von einer rechtsstaatlich bedenklichen Vorgangsweise kann daher keine Rede sein. Bedenklich wäre vielmehr, noch länger zuzuschauen. (Günther Oswald, DER STANDARD, 20.11.2013)