Die am Dienstag angekündigten Änderungen bei hohen Sonderpensionen per Verfassungsgesetz sind aus Sicht von Verfassungsrechtlern in Ordnung. Die geplante Staffelung der Abschläge von fünf bis 25 Prozent wäre wohl einwandfrei umzusetzen. Gefordert wird allerdings eine Übergangszeit. Beschwerden wären beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich, aber wenig aussichtsreich.

Die Regierung kündigte an, hohe Sonderpensionen mit einheitlichen Abschlägen von fünf bis 25 Prozent, Letzteres ab 14.000 Euro Monatspension, zu belegen. Da damit in bestehende Pensionsleistungen eingegriffen wird, braucht es für den Beschluss eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat.

Funk: "Verfassungsrechtlich in Ordnung"

"Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist das in Ordnung. Was es tatsächlich bringt, kann ich nicht beurteilen", meinte Bernd Christian Funk. Wird die Änderung durch eine verfassungsrechtliche Sonderregelung abgesichert, wird man auch mit den Abschlägen von 25 Prozent "aus juristischer Sicht leben können und müssen", so Funk. Die Staffelung der Abschläge basierend auf der Pensionshöhe "dürfte juristisch haltbar und tragfähig sein und wohl im Rahmen des Möglichen liegen. Viel problematischer wäre, wenn es nicht gestaffelt wäre". Die Änderungen sind "einwandfrei" zu machen: "Aber eine Frage, die ich nicht beantworten kann, ist die, was es eigentlich bringt." Es stelle sich die Frage, ob es sich nur um einen symbolische Akt handelt.

Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärte ebenfalls, dass sich verfassungsrechtlich "sehr viel machen" lässt und es nur "äußerste Grenzen" gebe: "Der Verfassungsgesetzgeber wird nicht plötzlich bestehende Pensionen beseitigen oder auf ein Existenzminimum drücken können. Grenzen werden zu wahren sein." Eingriffe bei sehr hohen Pensionen scheinen mit einem Verfassungsgesetz aber machbar. Auch die Staffelung ist aus seiner Sicht möglich.

Gerichtsweg

Betroffene könnten sich gegen die Änderung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschweren. Beide Verfassungsexperten sind allerdings der Meinung, dass dies wenig Aussicht auf Erfolg hat. Eine Chance sieht Mayer hier nur, wenn die Pensionsleistung drastisch reduziert würde. Bei den hohen Sonderpensionen wäre dies eher nicht der Fall. "Man wird wahrscheinlich Übergangsfristen vorsehen müssen. Man kann nicht von einem Tag auf den anderen halbieren", da Betroffene etwa eventuell finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind. Auch Mayer stellte fest: "Das hat eher symbolischen Charakter. Es ist in Ordnung, dass man das macht, weil es ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit ist. Aber maßgebliche Beträge einspielen wird das nicht." (APA, 19.11.2013)