Wien - Die Betriebspensionisten der Notenbank (OeNB) haben die erste Gesetzesinitiative der Übergangsregierung ausgelöst (Spitzenpensionen werden per Verfassungsgesetz gekürzt) - der Rechnungshof hat in den OeNB-Dienstrechten aber auch noch ganz andere Kritikpunkte gefunden.

Das Sterbegeld zum Beispiel, das Notenbankern laut Betriebsrat "ein würdiges Begräbnis" ermöglichen soll. Wie der Standard erfahren hat, liegt es laut Berechnungen des Rechnungshofs im Schnitt bei rund 20.000 Euro; bestätigt wird diese Zahl offiziell nicht. Der Rechnungshof plädiert dafür, diese Form des Sterbegeldes zu streichen.

In den Dienstbestimmungen der Bank läuft das Sterbegeld unter dem Begriff "Sterbequartal". Das hat seinen Grund darin, dass das Sterbegeld für OeNB-Dienstnehmer drei Monatsgehälter samt anteiligen Sonderzahlungen ausmacht. Bemessungsgrundlage sind die Bezüge des letzten Jahres, auch ausbezahlte Boni gehören dazu. Übersiedlungs- und Fahrtkostenzuschüsse werden nicht eingerechnet. Bezugsberechtigt sind die Erben, also Witwen, Witwer, Lebensgefährten, Kinder oder Eltern des im aufrechten OeNB-Dienstverhältnis Verstorbenen. Und zwar aller Dienstrechte; die OeNB hält inzwischen bei Dienstrecht DB V, das entspricht im Wesentlichen dem ASVG.

Allerdings steht das "Sterbequartal" schon auch Pensionisten zu - und zwar Betriebspensionisten aus dem komfortablen Dienstrecht I und II. Sie alle haben Einzelverträge, das Dienstrecht I ist 1993, Dienstrecht II im Jahr 1997 ausgelaufen. Vor kurzem wurde bekannt, dass die höchste Pensionszahlung bei knapp 32.000 Euro brutto (im Monat) liegt, im Schnitt bekommt ein Notenbank-Pensionist rund 5000 Euro.

Der Grund, warum auch (den Verwandten von) Betriebspensionisten Sterbegeld zusteht: Notenbanker des Dienstrechts I und II bleiben auch nach ihrem Pensionsantritt Dienstnehmer der Bank - sie gehen, wie Beamte, nur "in Ruhestand". Wie viel an Sterbegeld die OeNB auszahlt, wird übrigens nicht bekanntgegeben. (Renate Graber, DER STANDARD, 19.11.2013)