Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Status von Asylbewerbern verbessert, die über für sie unsichere EU-Staaten wie Griechenland nach Deutschland eingereist sind. EU-Mitglieder sind in solchen Fällen zwar weiterhin nicht verpflichtet, Asylanträge zu prüfen. Sie können es aber, oder sie müssen einen anderen Staat ermitteln, der die Prüfung übernimmt, wie der EuGH in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. Dauern diese Ermittlungen jedoch "unangemessen lange", muss der betroffene Staat den Asylantrag selbst prüfen.(Az. C-4/11)

Im aktuellen Fall war ein Iraner illegal über Griechenland nach Deutschland eingereist. Sein in Hessen gestellter Asylantrag wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass laut geltendem Recht der EU-Staat der Ersteinreise, also Griechenland, dafür zuständig sei. Der Iraner wurde daraufhin nach Griechenland abgeschoben, obwohl ihm dort wegen grundlegender Mängel des Asylverfahrens eine Verletzung seiner Grundrechte oder eine Kettenabschiebung droht. Einem früheren EuGH-Urteil ist eine solche Abschiebung deshalb unzulässig.

Auf die Klage des Iraners entschied dann das Verwaltungsgericht, das dem Mann wegen der Bedingungen in Griechenland Flüchtlingsstatus gewährt und sein Asylantrag geprüft werden müsse. Der Hessische Verwaltungsgericht legte den Fall wegen der unklaren Rechtslage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass EU-Mitgliedsstaaten weiterhin nicht verpflichtet sind, solche Fälle selbst zu prüfen. Sie können es aber. Wenn sie dies nicht wollen, sind sie "verpflichtet, einen anderen dafür zuständigen Mitgliedstaat zu ermitteln". (APA, 14.11.2013)