Klagenfurt - Im Obsorgefall der Familie S. kam es am Mittwoch zu einer weiteren Eskalation. Der 13-jährige Rainer (Name von der Redaktion geändert) flüchtete erneut aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie (NPKJ) des Klinikum Klagenfurt zu seiner Mutter Eva S. Dieser wurde vom Jugendamt im Februar 2013 überfallsartig die Obsorge über ihre drei Buben entzogen und die Kinder in die NPKJ überstellt, aus der sie schon einmal geflohen waren - der STANDARD berichtete.

Die beiden jüngeren Brüder wurden mittlerweile in einem Heim untergebracht. Die Mutter darf sie nur unter Aufsicht sehen und kämpft um die Rückgabe ihrer Kinder. Das Obsorgeverfahren ist noch im Laufen. Frau S. und ihr Anwalt Farhad Paya erhoben schwere Vorwürfe gegen die Vorgangsweise des Jugendamtes - so auch im aktuellen Fall. Nach der Flucht des 13-Jährigen schaltete das Jugendamt die Polizei ein, um ihn in die NPKJ zurückbringen zu lassen, notfalls mit Handschellen, schildert die Mutter. Die zuständige Pflegschaftsrichterin untersagte jedoch jede Gewaltanwendung. Da sich das Kind weigerte, freiwillig zurückzukehren, durfte es vorerst bei der Mutter bleiben. Eva S. musste sich verpflichten, ihren Sohn regelmäßig in die Heilstättenschule der NPKJ zu bringen.

"Maßlos überzogen"

Anwalt Paya sprach von einer "maßlos überzogenen Vorgangsweise des Jugendamtes". Dieses müsse sich fragen, ob nicht ein "gelinderes Mittel" angebracht gewesen wäre, statt eine Traumatisierung des Kindes durch den Polizeieinsatz zu riskieren. Zumal die Mutter die Flucht sofort beim Amt gemeldet hatte. Das sei ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte.

Die Leiterin des Jugendamts, Andrea Müller-Tschebull, betonte, dass man die Polizei verständigen müsse, wenn ein Kind abgängig sei. Sozialarbeitern könne die Mutter den Zutritt verwehren, der Polizei nicht. Neuerliche Zwangsmittel werde man im Sinne des Kindeswohls nicht anwenden. Die weitere Vorgangsweise liege jetzt bei Gericht. (Elisabeth Steiner, DER STANDARD, 14.11.2013)