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Mit dem Netzschilling soll die private Nutzung von Inhalten im nicht kommerziellen Umfeld abgedeckt werden

Foto: dpa; Montage: Renate Leitner

Die Diskussion um die Urheberrechtsabgabe ist ins Stocken geraten. Wann die vor den Wahlen auf Eis gelegte geplante Urheberrechtsreform wieder ein Thema sein wird, steht in den Sternen - zumindest so lange, bis sich eine neue Regierung formiert hat, die das heiße Eisen anfassen will. Nicht müßig war unterdessen der "Verein für Internet-Benutzer Österreichs", vibe.at, der gemeinsam mit Creative Commons eine Alternative zu Pauschalvergütungen wie der Breitbandabgabe oder einer Kultur-Flatrate ausgearbeitet hat: den Netzschilling. Retro ist in, der "zugegeben umstrittene Begriff" wurde laut Joachim Losehand von dem von den ORF-Gebühren abgezweigten (und ebenfalls umstrittenen) Kulturschilling entlehnt.

Private Nutzung

Mit dem Netzschilling soll die private Nutzung von Inhalten im nicht kommerziellen Umfeld abgedeckt werden. Zum Beispiel die Verwendung von Bildern oder Musik auf der eigenen Homepage, aber auch Musik, die in private Youtube-Videos eingebunden wird, erläutert der Urheberrechtsspezialist und Altertumskundler im STANDARD-Gespräch. Damit soll gesorgt werden, dass private Nutzer nicht mehr kriminalisiert werden können, wenn sie zum Beispiel unwissentlich ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf Facebook hochladen oder ein Filesharing-Programm nutzen.

"Wir wollen damit nicht Online-Tauschbörsen als Ganzes legalisieren, sondern eine Bagatellgrenze einführen", betont Losehand. Urheber hätten dann beispielsweise Anspruch, dass das illegitim genutzte Foto vom Facebook-Profil eines Nutzers wieder entfernt wird, nicht aber auf Schadenersatz.

Zweisäulenmodell

Kreative sollen bei dem Zweisäulenmodell durch Pauschalvergütung eine finanzielle Entschädigung bekommen. Die Rundfunkgebühr soll dafür durch eine einheitliche Mediengebühr ersetzt werden, die pro Haushalt eingehoben soll. Dass dadurch zum Beispiel auch Menschen zur Kasse gebeten würden, die mit Internetnutzung wenig am Hut hätten, sei richtig. Aber angesichts der Tatsache, dass 80 Prozent aller österreichischen Haushalte mittlerweile über Internetanschluss verfügten, sei dies eine Frage der Solidarität auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Losehand geht davon aus, dass die neue Abgabe nicht teurer als die Rundfunkgebühr ausfallen werde.

Nachdem die neue Medienabgabe ein Ersatz für die GIS-Gebühr ist, erhält der ORF nach Vorstellung des vibe-Konzepts den Löwenanteil daraus. Auch sollen wie bisher die Länder damit Kulturförderung betreiben können. "Etwa drei bis vier Prozent des Aufkommens fließen dem Netzschilling zu", präzisiert Losehand.

"Digitale Allmende"

Als zweite Säule schwebt dem Verein ein gemeinnütziger Fonds vor. Eine "digitalen Allmende" soll die "neuen Urheber, also alle Menschen, die Blogs betreiben, Videos und Musik auf Youtube anbieten, Fotos auf Flickr veröffentlichen und damit Informationen, Wissen und Unterhaltendes mit der Welt teilen", fördern helfen. Gerade junge Künstler nutzten das Internet als Verbreitungsplattform für ihre Fähigkeiten und Werke, oft im Mix mit "traditionellen" Kanälen. Die Säulen hängen Losehand zufolge zwar prinzipiell zusammen, könnten aber auch einzeln umgesetzt werden.

Die von der Plattform "Kunst hat Recht" geforderte Festplattenausgabe, hat der Verein bei seiner Netzschilling-Idee ausgeklammert. Das Konzept sei auch ein Angebot, die Schärfe aus der Debatte herauszunehmen, meint Losehand. Er versteht die Plattform auch nicht als Gegner. "Im Grunde wollen wir das Gleiche, sachlich haben wir halt einen anderen Zugang." Wo man aber so oder so nicht umhin könne, sei eine Reform der Verwertungsgesellschaften. (Karin Tzschentke, DER STANDARD, 8.11.2013)