Wien - Anlässlich der Klage von Nationalbank-Pensionisten gegen den seit Jahresbeginn eingehobenen "Pensionssicherungsbeitrag" hat das Nachrichtenmagazin "Format" aus einem Rechnungshof-Rohbericht zum Thema zitiert. Demnach sitzt die OeNB auf einer Pensionsreserve von zwei Milliarden Euro, die der Abdeckung der Altverträge dient. Die jährlichen Pensionsaufwendungen der OeNB betrugen im Jahr 2012 demnach 113,8 Mio. Euro.

Das Magazin hat aus der Klagschrift die "Pensionskaiser" in der OeNB ausgerechnet: Demnach erhält Ex-OeNB-Präsident Adolf Wala mit 31.915 Euro brutto die höchste Pension, gefolgt von Ex-Generaldirektor Heinz Kienzl mit 30.158 Euro brutto monatlich. Der "Pensionssicherungsbeitrag" beträgt laut dem 2. Stabilitätssicherungsgesetz ab 1. Jänner 2013 für OeNB-Pensionisten 3,3 Prozent, für Aktive im alten Dienstrecht liegt er bei 3,0 Prozent. 972 Pensionisten und 422 Aktive haben sich der Feststellungsklage angeschlossen. Angeregt wird darin ein Gesetzesprüfungsverfahren.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Laut OeNB-Zentralbetriebsratschef Robert Kocmich gehe es den Klägern um den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - Arbeitnehmer anderer Institutionen mit Sonderpensionsrecht müssen keine derartige Abgabe zahlen - und um die Problematik staatlicher Eingriffe in privatrechtliche Ansprüche. Der Beitrag komme außerdem nicht der pensionsauszahlenden Stelle zugute. Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal sieht hingegen keinen "Schutz wohlerworbener Rechte" in der Rechtsordnung. Die Notenbanker könnten nur mit dem "Vertrauensschutz" argumentieren - ein Eingriff muss daher maßvoll sein.

Die OeNB verwies vor einiger Zeit in einer Aussendung darauf, dass seit April 1993 keine Dienstnehmer mehr nach dem alten Dienstrecht aufgenommen und seither umfassende Reformen umgesetzt wurden. Mit der Einführung neuer Dienstbestimmungen im Jahr 1998 sei das Pensionssystem dem ASVG-System weitgehend angeglichen und 2007 vollständig harmonisiert worden. (APA, 7.11.2013)