"Bei strafrechtlicher Betrachtung" muss ein Schaden entstanden sein, wenn man von Untreue reden will. Sagt die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung der Einstellung des Verfahrens gegen Kanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer. Die beiden hatten (noch als Infrastrukturminister und sein Kabinettschef) dafür gesorgt, dass von den in ihrem Einflussbereich stehenden Staatsunternehmen ÖBB und Asfinag ziemlich viel Inseraten-Kohle zur Krone rübergeschoben wurde.

Aber es ist ja gar kein Schaden entstanden (sagt die Staatsanwaltschaft), im Gegenteil sei die Asfinag "durch die Werbeeinschaltungen in ein positives Licht gerückt worden", und auch die ÖBB habe von den Inseraten profitiert, da sie "positiven Informations- bzw. Werbecharakter" gehabt hätten. Dass die Krone eine Serie mit schönen Bildnissen von Faymann machte, der dabei versprach, dafür zu sorgen, dass die Klos in den Zügen sauberer werden, habe einen "objektiven Nutzen für die ÖBB" ergeben, da sie "vom Bekanntheitsgrad des Ministers profitieren konnte". Und dass Faymann die Serie gleich mit der Krone-Führung ausgemacht hatte und der ÖBB-Vorstand erst nachträglich informiert wurde, ist auch o.k.

Aber nur bei "strafrechtlicher Betrachtung". Oder bei bananenrepublikanischer Betrachtung. Nach den Maßstäben politischer Kultur ist diese Praxis an der Grenze zum Machtmissbrauch. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 7.11.2013)