Der Politiker Stronach muss "mehr Kritik und Polemik aushalten" als Durchschnittsbürger", erklärt der Presserat.

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Wien - Der Nationalrats-Wahlkampf hat nachträglich auch den Presserat beschäftigt. Dort waren mehrere Leserbeschwerden über vermeintlich beleidigende Bezeichnungen von Politikern eingegangen. In allen drei am Mittwoch veröffentlichten Fällen entschloss sich der Senat 2 des Presserats aber gegen Verfahren. Personen, die am politischen Leben teilnehmen, müssten "mehr Kritik und Polemik aushalten" als Durchschnittsbürger. So darf etwa Frank Stronach als "verwirrter Opa" bezeichnet werden.

"Verwirrter Opa"

Eine Leserin hatte diese Charakterisierung, erschienen im September in einem TV-Tagebuch auf derStandard.at kritisiert. Sie sah darin eine Herabwürdigung des Alters. Der Senat indes wertete die Bezeichnung nicht als verletzend. "Dass die Autorin des Kommentars Frank Stronach bei einem Auftritt in einer Fernsehdiskussion als verwirrt empfand, ist ihr persönlicher Eindruck." Solche subjektiven Wertungen seien typisch für Kommentare, "bei denen die Meinungsfreiheit besonders weit reicht und auch Standpunkte vertreten werden können, die mitunter sogar verstören oder schockieren". Außerdem liege ein "Tatsachensubstrat" vor: "Dem Senat ist aus eigener Wahrnehmung bekannt, dass Frank Stronach nicht immer stringent argumentiert."

"Lachnummer"

Auch, dass das "profil" Stronach auf einem September-Cover als "Lachnummer" bezeichnete, ist für den Presserat in Ordnung. Ein Leser hatte hier Diskriminierung geortet. "Lachnummer" sei eine Wertung, so der Senat, die durch die darunter angeführten Punkte - "absurde Fernsehauftritte, skurrile Forderungen, Absturz in den Umfragen" - untermauert werde. Auch hier knüpften die Senatsmitglieder an eigene Erfahrungen an: "Diese Wertung ist nicht völlig von der Hand zu weisen, zumal dem Senat aus eigener Wahrnehmung bekannt ist, dass einige Forderungen Frank Stronachs höchst ungewöhnlich sind." Daher liege das Cover "innerhalb des Rahmens der an einem Politiker erlaubten Kritik".

ÖVP-Obmann "Spindi"

Und schließlich hielt der Presserat fest, dass man ÖVP-Obmann Michael Spindelegger "Spindi" nennen darf. Das hatte etwa die Tageszeitung "Österreich" getan, was ein Leser als "Herabwürdigung" des Vizekanzlers empfand. Der Senat dagegen sah keine Beleidigung und hielt außerdem fest, "dass dieser Spitzname auch in ÖVP-Kreisen verwendet wird und möglicherweise ein Versuch ist, bei den Wählern volksnäher zu wirken". (APA, 6.11.2013)