Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Landesgericht in Klagenfurt eine Anklageschrift gegen Stefan Petzner, Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und zwei Geschäftsführer einer Kärntner Landesgesellschaft wegen "des Vorwurfs der Untreue" eingebracht. Gegen Gerhard Dörfler wurde auch Anklage wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme erhoben. Das teilte die Korruptionsstaatsanwaltschaft in einer Presseaussendung mit.
Den Untreuevorwurf begründet die Staatsanwaltschaft in ihrer Aussendung folgendermaßen: "Die Beschuldigten sollen im Zusammenhang mit der Herstellung, Vervielfältigung und Versendung einer Hochglanzbroschüre und einer Film-DVD für eine Werbekampagne des BZÖ unter Verwendung von Mitteln des Landes Kärnten das Verbrechen der Untreue begangen haben. Dem Land Kärnten bzw. einer Kärntner Landesgesellschaft soll daraus ein Schaden von etwa 219.000 Euro entstanden sein."
Dörfler: Vorwurf der Vorteilsnahme bei Loibltunnel
Dem ehemaligen Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler wird zusätzlich auch Vorteilsnahme vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft vermutet im Zusammenhang mit der Sanierung des Loibltunnels 2004, dass Dörfler einen "Vorteil in der Höhe von zumindest 12.000 Euro für die Vornahme bzw. Unterlassung eines Amtsgeschäfts gefordert" haben soll.
Über die Anklage wird nun eine Schöffengericht entscheiden, der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Dörfler-Anwalt Ainedter "überrascht"
Manfred Ainedter, Rechtsanwalt von Kärntens Alt-Landeshauptmann Gerhard Dörfler, hat sich am Dienstag über die Anklageerhebung der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Untreue und Vorteilsnahme gegen seinen Mandanten überrascht gezeigt. "Wir haben mit einer Einstellung gerechnet, wir werden um einen Freispruch kämpfen", sagte Ainedter. Dörfler selbst war wie seine Mitangeklagten Uwe Scheuch, Harald Dobernig sowie Stefan Petzner vorerst nicht erreichbar.
Besonders überrascht zeigte sich Ainedter über die Anklageerhebung wegen Vorteilsnahme im Zusammenhang mit der Sanierung des Loibltunnels. "Diese Anklage gründet auf der Aussage eines einzigen Zeugen", so der Rechtsanwalt. Eine nähere Einschätzung wagte er vorerst nicht. "Ich muss die Anklage jetzt in aller Ruhe studieren", so Ainedter.
BZÖ-Parteichef Gerald Grosz warf der Justiz indes vor, "mit zweierlei Maß" zu messen. "Währenddessen gegen Claudia Schmied, Werner Faymann, Alois Stöger oder gegen Neos-Finanzier Hans-Peter Haselsteiner die Verfahren wie selbstverständlich eingestellt werden, werden ehemalige FPÖ oder BZÖ-Politiker im Zweifelsfall immer angeklagt und vorab kriminalisiert", so Grosz in einer Aussendung.
FPÖ: Erst bei Verurteilung Konsequenzen
Geht es nach dem Kärntner FPÖ-Parteichef Christian Ragger, muss Dörfler vorerst keine Konsequenzen ziehen. Am Rande einer Pressekonferenz verwies Ragger am Dienstag auf den Ehrenkodex der FPÖ, wonach ein Mandat erst nach einer erstinstanzlichen Verurteilung zurückzulegen sei. Ein Parteiausschluss werde erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung in Erwägung gezogen.
Ansonsten wollte Ragger die Anklageerhebung wegen der BZÖ-Wahlkampfbroschüre aus dem Jahr 2009 gegen Dörfler, Ex-Parteichef Uwe Scheuch, Ex-Landesrat Harald Dobernig sowie Ex-Nationalratsabgeordneten Stefan Petzner nicht kommentieren. Pikant an der Angelegenheit ist jedenfalls, dass die Anzeige gegen die vier damaligen BZÖ-Politiker von der damals verfeindeten FPÖ kam. Im Februar 2009 bezeichnete FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die Causa als einen "schweren und ganz besonders dreisten Fall von Amtsmissbrauch". (red/APA, derStandard.at, 5.11.2013)