Das neue Parteiengesetz sieht strengere Regeln für die Wahlkampffinanzierung vor. Der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat hat in seiner Sitzung am Donnerstag fünf Entscheidungen über mögliche Verstöße dagegen getroffen. Um welche Fälle es konkret geht, wird erst in etwa einer Woche bekannt gegeben. Geldstrafen seien derzeit kein Thema, sagte der Senats-Vorsitzende, der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofes Ludwig Adamovich. Über weitere Anzeigen wird am 20. November verhandelt.

Rund um die Nationalratswahl haben sich die Parteien gegenseitig mit Vorwürfen eingedeckt, der Senat muss nun in 17 Fällen klären, ob tatsächlich gegen die Vorschriften zur Wahlkampffinanzierung verstoßen wurde. Die Anzeigen richten sich gegen alle Parteien, prominentester Fall ist die von den Grünen aufgezeigte Finanzierung der SPÖ-Plakatkampagne durch den roten Parlamentsklub.

Betroffene sollen informiert werden

Fünf Fälle wurden am Donnerstag entschieden, Geldstrafen gegen verantwortliche Funktionäre seien aber derzeit nicht aktuell, betonte Adamovich. Weil man zunächst die Betroffenen informieren will, gab Adamovich am Donnerstag keine Auskunft, um welche Partei oder Vorwürfe es geht. In einigen Tagen werde man aber die Öffentlichkeit über die rechtlichen Überlegungen des Senats in diesen Fällen informieren. In einem Fall wurde auch noch ein Sachverständiger hinzugezogen.

11 Fälle offen

Bei einer weiteren Anzeige hat sich der Senat laut seinem Vorsitzenden dazu entschlossen, einen Sachverständigen zu bestellen. Offen sind dann noch weitere elf Fälle.

Querfinanzierung von Klubs

Der Großteil der Anzeigen betrifft Querfinanzierungen zwischen den parlamentarischen Klubs und den Parteien im Wahlkampf. So hatte etwa die SPÖ anfangs ihre Plakate mit Bundeskanzler Werner Faymann vom Klub bezahlen lassen. Die könnte laut dem neuen Gesetz allerdings verboten sein. Nachdem dies bekannt geworden war, zahlte die Bundespartei dem SPÖ-Klub das Geld für die Plakate zurück und bat den Transparenz-Senat um eine Entscheidung. Die Grünen brachten deshalb ebenfalls eine Sachverhaltsdarstellung ein.

SPÖ zeigt Grüne an

Die SPÖ wiederum zeigte die Grünen an, da diese angeblich eine Wahlkampfveranstaltung vom Klub bezahlen ließen. Auch bei den Anzeigen gegen die Freiheitlichen und das BZÖ geht es um Parteiwerbung durch Klubfinanzierung. Die ÖVP wiederum wurde angezeigt, da ein unabhängiges Personenkomitee angeblich Wahlwerbung für die Volkspartei betrieb. Außerdem gibt es Anzeigen zu Wahlwerbung im Kindergarten und bei öffentlich Bediensteten. Auch die Frage, was unter parteinahen Organisationen genau zu verstehen ist, ist Gegenstand der Beratungen.

Vorerst keine Geldbußen

Der Senat kann vorerst keine Geldbußen gegen Parteien verhängen. Möglich sind nur - sollten sich die Vorwürfe erhärten - Geldstrafen gegen verantwortliche Funktionäre. Hintergrund: "Geldbußen" (gegen Parteien) und "Geldstrafen" (gegen Einzelpersonen) werden im Parteiengesetz unterschiedlich behandelt. Erstere können nur auf Antrag des Rechnungshofes verhängt werden. Dieser befasst sich aber erst mit dem Thema, wenn im Herbst kommenden Jahres die Parteibilanzen für 2013 vorliegen. Geldstrafen sind dagegen auch auf Basis von Anzeigen Dritter möglich. Laut Adamovich wird man den Rechnungshof daher über die nun vorliegenden Anzeigen informieren.

Die Strafen könnten empfindlich sein. Wenn eine Partei Spenden trotz eines Verbotes annimmt, dann muss sie je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages zahlen. Diese Geldbuße gegen Parteien kann allerdings nur der Rechnungshof verhängen. (APA/red, derStandard.at, 31.10.2013)