Bei einer Feier in Grünau zeigte einer der Gäste seine Brust, auf der ein Hitler-Tattoo zu sehen war, erzählte eine Zeugin am Donnerstag.

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Am Donnerstag ist der Strafprozess gegen sieben Oberösterreicher, die sich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten müssen, am Landesgericht Wels fortgesetzt worden. Den Männern wird vorgeworfen, im Rahmen des Vereins "Objekt 21" von ihrem Vereinssitz in einem alten Bauernhof nahe Vöcklabruck aus NS-Propaganda verbreitet zu haben. Sie sollen im Bauernhof rechtsradikale "Liederabende" veranstaltet haben, NS-Symbole zur Schau gestellt und Rechtsrock-Musik verbreitet haben.

derStandard.at hat in regelmäßigen Updates berichtet, die Sie hier nachlesen können.

Am Freitag stehen drei weitere Zeugenbefragungen und, wenn alles nach Plan verläuft, auch die Urteilsverkündung auf dem Programm.

Letzter Eintrag, 20.19h: Der in der Causa leitende Ermittlungsbeamte im LVT OÖ sagte aus, wie die Ermittlungen seiner Behörde begonnen hätten: "Uns wurden Fotos zugespielt" – von Jürgen W. mit NS-Tattoos und Innenansichten des Objektes. Dann habe man sich das Vereinsregister angeschaut und im Melderegister gesehen, dass Jürgen W. im Objekt gemeldet war – "für uns hat es so ausgeschaut, dass W. das Mastermind war".

"Haben Sie Verbindungen nach Deutschland geprüft?", fragt das Gericht. – Zeuge: "Es hat glaub ich ein Deutscher dort gewohnt, aber das haben wir nicht geprüft, wir haben ihn nicht einvernommen."

"Haben Sie sich das Facebook-Profil des Erstangeklagten angeschaut?", fragt der Staatsanwalt. – "Nein, dafür ist das BVT zuständig, nicht wir."

"Wo im Verbotsgesetz steht eigentlich, dass Runen verboten sind?", fragt Tomanek, der Verteidiger des Erst- und des Zweitangeklagten. – Der Zeuge erklärt: Bestimmte Runen seien gleichzeitig die Embleme gewisser Waffen-SS-Divisionen.

Schließlich meldet sich Jürgen W. (der Erstangeklagte) zu Wort: "Die Runen an der Wand passen ja zu den Göttern auf den Wandbildern: Tyr-Rune für Tyr, Thor-Rune für Thor, Odal-Rune für Odin. Nur, weil ein Gott eine Unterhose trägt und ich auch, ist das noch lang nicht strafbar."

Am Schluss stimmte der Senat noch über die Beweisanträge des Staatsanwalts ab – er hält an der Ladung jener drei Zeugen, die heute nicht erschienen sind, fest. Das Gericht wird sie nun kurzfristig für morgen laden.

24. Eintrag, 19.59h:
Ein Beamter des Landeskriminalamts OÖ, der mit der Auswertung der sichergestellten Datenträger befasst war, sagt aus, dass 60 GB Datenspeicher nicht ausgewertet werden konnte, weil er mit Passwort gesichert war – "wir sind nicht in der Lage, so etwas zu öffnen". Unter den gesicherten Musikdateien habe man Lieder wie "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" und "Goebbels für alle" gefunden.

23. Eintrag, 18:33h: Als letzte Zeugen des heutigen Tages werden in der Causa ermittelnden Beamten von Verfassungsschutz und Polizei geladen. Ursprünglich waren drei Beamte vorgesehen, ob sie alle noch befragt werden, ist noch nicht fix.

22. Eintrag, 18:15h: Zeugin Nummer 19, eine junge Frau, stellt sich als langjährige Freundin aller sieben Angeklagten vor, "ich kenne die schon seit sechs Jahren". Sie habe sie also noch vor der Objekt 21-Gründung kennengelernt. Den Erstangeklagten Jürgen W. beschreibt sie als "einen, der immer wieder gern Leute beschimpft, aber im Inneren ist er ein total lieber Kerl". Ansonsten kann sich die Zeugin, die regelmäßig Gast im Objekt 21 war und ein Tattoo mit der Schriftzeile "Support Objekt 21" trägt, an fast nichts erinnern, denn "das ist so lang her".

"Ich habe mir eigentlich gar nix gedacht"

"Was haben Sie sich dabei gedacht, dass da auf der Wand 'Der Führer hat immer recht' steht? Haben Sie gedacht, 'ja stimmt, der hat wirklich immer recht' oder haben Sie die anderen gefragt: 'Seid ihr alle deppert, warum hängt ihr sowas auf?' ", fragt die Richterin. – "Ich hab mir eigentlich gar nix gedacht", sagt die Zeugin. – "Haben Sie keinen Geschichtsunterricht gehabt oder was denken Sie, wenn Sie so etwas lesen?" – "Es war mir wurscht", sagt die Zeugin.

An Musiktexte könne sie sich ebenso wenig erinnern – "die Musik ist immer im Hintergrund gelaufen" – wie an einen Verkauf von NS-Materialen im Objekt 21 durch Philip T – "mir hat er nie was verkauft".

"Was war der Vereinszweck von Objekt 21?", fragt eine Geschworene. – "Zusammensitzen." – "Dafür braucht man aber keinen Verein." – "Ja, ich weiß auch nicht, warum das gegründet worden ist."

"Hat das Objekt 21 auch Freunde in Thüringen gehabt?", fragt der Staatsanwalt. – "Ja, den St.M.", sagt die Zeugin (Anm: sitzt derzeit in Österreich in U-Haft) Der Staatsanwalt weiter: "Was, sonst kennen Sie niemanden? Sie waren doch mehrmals in Thüringen, da müssen Sie doch noch wen kennen!" – "Naja, gut verstanden hab ich mich nur mit dem St.", antwortet die Zeugin. "Aber Sie haben doch in Thüringen Spenden gesammelt für die in Österreich Gefangenen!", sagt der Staatsanwalt – "Nein, gesammelt haben die anderen, ich hab das Geld nur nach Österreich gebracht."

21. Eintrag, 17:19: Zeugin Nummer 18 ist eine Oberösterreicherin, die angibt, eine Zeitlang gut befreundet mit Liedermacher Philip T. gewesen zu sein – dieser habe sie auch einmal mitgenommen ins Objekt 21 – "dort hab ich gute Freunde, das sind liebe Leute", habe er ihr erzählt. Und da "ich damals eh keine gute Zeit gehabt hab, bin ich mitgefahren". Jedenfalls sei T. dort aufgetreten und habe sie gebeten, Fotos vom Konzert zu machen und mitzufilmen – übrigens jene Videos, die nun auch Teil des Beweisverfahrens sind. Ob T. dort rechtsextreme Lieder gesungen habe? "Er hat einmal angekündigt: 'Das ist jetzt ein Nazi-Lied'", erinnert sich die Zeugin. Die Menschen im Objekt 21 seien dann, wie von T. angekündigt, tatsächlich "recht lieb" gewesen, erinnert sich die Zeugin – bis auf einen Mann, "der mich angegrapscht hat".

20. Eintrag, 16:58h: Zeuge Nr. 17 sei selbst nicht einschlägig politisch gesinnt gewesen, sagte er vor Gericht. Ihm sei aber durchaus bewusst gewesen, dass Jürgen W. rechtsradikal war – er sei an Abenden "in voller Montur aufgetaucht, mit Glatze, Springerstiefel und Nazileiberl".

Warum er selbst ein Schwert mit Wolfsangel und Runen tätowiert habe, wenn er mit der Gesinnung doch nichts am Hut habe? – "Weil ich es schön gefunden habe, es hat mich angesprochen", meint der Zeuge, "außerdem hat mich W. zum Tätowierer hingeführt, das war ein Freund von ihm und das Motiv hat nur 15 Euro gekostet."

Nachtrag zum Zeugen Nr.10, der derzeit wegen Einbrüchen in Haft sitzt: Dieser hatte ausgesagt, er sei von der Szene bedroht worden, nachdem er sie in Zeugenaussagen belastet hatte. "Sie haben gesagt, sie schieben mir Drogen unter, sie haben mir bei den Autoreifen die Schrauben gelockert" – er habe die Drohungen aber nicht zur Anzeige gebracht – "weil sie unternehmen eh erst dann etwas, wenn wirklich was Schweres passiert".

19. Eintrag, 16.46h: Fünf Zeugen sind am Mittwoch nicht erschienen. Drei davon will der Staatsanwalt weiterhin laden lassen, was den Rest betrifft, stimmt er einer Verlesung zu.

Die drei Beweisanträge, die der Staatsanwalt aufrecht erhält, betreffen einerseits eine Zeugin, die ebenfalls im Pkw mit der Devotionalienkiste mitgefahren ist und auch in Grünau dabei war, andererseits eine Zeugin, deren damaliger Partner Mitglied im Objekt 21 war, sowie ebendieses Mitglied.

Zeuge Nr. 17 ist ein frühes Mitglied der Objekt 21-Szene, noch vor der offiziellen Vereinsgründung, als der Vereinssitz, so der Zeuge, "noch eine WG war, wo ein paar Leute gewohnt haben und im Erdgeschoß war das gemeinsame Wohnzimmer". Erstangeklager Jürgen W. habe sich schon damals oft dort aufgehalten, es habe gemeinsame Geschäftsaktivitäten mit einigen Männern aus diesem Umfeld gegeben – "Wohnungsräumung, eine Cocktailbar, Eventmanagement". Man wollte "gemeinsam Geld verdienen".

18. Eintrag, 15.43h: Zeugen 11 und 12 können nur wenig beitragen – es geht um die Kiste im PKW bzw. das Fest in Grünau am Vorabend der Fahrzeugkontrolle.

Die Vorsitzende kündigt an, dass heute nur noch sechs Zeugenbefragungen ausständig sind.

17. Eintrag, 15.32h: Der zehnte Zeuge am Donnerstag sagt in Abwesenheit der Angeklagten aus. "Jürgen W. ist ein Hassprediger", sagt er, der im Juli wegen Einbrüchen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist. Erstangeklagter Jürgen W. habe ihm die Einbrüche angeordnet, sagt M., "er hat mich ausgenützt und ich war naiv", so M.: Er habe W. im Gefängnis kennengelernt, W. habe ihm Geld geborgt und ihn nach seiner Freilassung unter Druck gesetzt, die Schulden mit Einbrüchen zu bezahlen. Er kenne das Objekt 21, "ich war aber nur dort, wenn ich Einbrüche gemacht habe – ich hab mir die Anordnungen von W. abgeholt und bin wieder gefahren." Er habe aber erfahren, dass es eine strenge Hierarchie im Objekt 21 gab: "Je mehr Runen in der Tätowierungen, desto höher ist der Rang." Auf die Frage, wie man in der Rangordnung aufsteigen könne, sagt der Zeuge: "durch Brandanschläge zum Beispiel."

"W. ist es nur ums Geldmachen gegangen", sagt der Zeuge, "mir fällt niemand ein, der so viele Menschen kennt und so viele verschiedene Sachen macht." – Wodurch W. Geld verdient habe? – "Kupfer ausbauen, T-Shirts verkaufen, solche Sachen." – "Und was noch? Womit verdient man richtig viel Geld?" – "Mit Brandanschlägen. Und Escortservice."

Der zehnte Zeuge belastet auch den in der Anklage als IT-Experte des Objekt 21 geführten Christoph G.: Dieser habe "CDs aufgenommen, für den Verkauf". – Mit welcher Musik? – "Rechtsextreme Musik." – "Und hat er da selber gesungen?", fragt die Vorsitzende. – "Nein, das war der.... na wie heißt er denn, der Deutsche, der die Leiberln in seinem Bus verkauft hat ..." – "Philip?", fragt der Staatsanwalt (Zeuge Nr.9, Anm.). – "Ja, genau", sagt Zeuge Nr. 10.

16. Eintrag, 15.23h: Sänger Philip T., der derzeit in Korneuburg (laut eigenen Aussagen u.a. wegen Wiederbetätigung) in U-Haft sitzt, wird von der Vorsitzenden gefragt, ob er, wie von anderen Zeugen behauptet, NS-Devotionalien in Italien einkauft, um sie in Österreich und Deutschland zu verkaufen. "Nee", sagt T., "die Preise, die Sie für das Zeug kriegen, sind überall gleich, egal, ob Sie das Italien, Österreich, Deutschland oder Dänemark verkaufen". Auf die Frage, ob es stimme, dass er in diversen österreichischen Wohnungen Pakete gelagert habe, reagiert T. kurz angebunden: "Darauf sage ich nichts."

Wie er das Objekt 21 kennengelernt habe? "Ich habe in Österreich öfter Urlaub gemacht, da macht man Bekanntschaften, die werden dann Freundschaften, und dann besucht man sich gegenseitig." Im Bauernhof habe "ein ständiges Kommen und Gehen" geherrscht.

Als T. aus dem Zeugenstand entlassen wird und vom Polizisten wieder abgeführt wird, ruft er den sieben Angeklagten zu: "Lasst euch nicht unterkriegen! Alles für Deutschland!"

15. Eintrag, 15.19h: Auf Fragen zu jenem Gitarrenkoffer, der im Objekt 21 gefunden wurde und der deshalb Verfahrensgegenstand ist, weil sich daran ein NS-Dolch befand, der nun Jürgen W. als illegaler Waffenbesitz angelastet wird, sagt Zeuge Philip T.: "Ach, das ist schon möglich, dass das mein Koffer war, ich habe einmal einen Gitarrenkoffer vermisst, vielleicht habe ich den im Objekt liegen lassen." – "Und der Dolch?" – "Das ist nur ein kleines beidseitig stumpfes Messer." – "Und das ist Ihres?" – "Sie fragen mich zu dem Gitarrenkoffer und der Kiste – mir wurde ja im Gefängnis die DNA abgenommen, wenn Sie da keine Analysen machen, weiß ich auch nicht."

14. Eintrag, 15:08h: Die Vorsitzende fragt T.: "War da jemand verärgert, dass Sie Ihre Kiste im Auto gelassen haben, können Sie sich da an etwas erinnern?" (Anm.: W. hatte angegeben, er sei wütend gewesen, da das Auto auf ihn zugelassen war und er ohnehin zu jener Zeit wegen Wiederbetätigung strafrechtlich verfolgt wurde) – T. antwortet: "Das ist schon möglich, dass das jemandem Probleme macht, wenn so eine Kiste im Auto ist – schließlich sind die Gesetze in Österreich ja so harsch, viel härter als in anderen Ländern." Mit jenem Video konfrontiert, auf dem man T. einschlägige Lieder singen hört, sagt T.: "Das war mein Geburtstagsfest, da haben wir zu 90 Prozent Spaß- und Stimmungslieder gesungen – möglich, dass mit fortschreitender Trunkenheit auch ein paar politische Lieder vorgekommen sind."

13. Eintrag, 14:57h: Für Aufsehen sorgt nach der Mittagspause jener deutsche Liedermacher Philip T., der im Verfahren bereits öfters erwähnt worden war – unter anderem als "fahrender Händler" und als Eigentümer jener Kiste mit NS-Devotionalien, die am 24.5.2009 im Pkw des Erstangeklagten Jürgen W. gefunden wurde. T macht bei seiner Befragungen keinen Hehl daraus, dass er das Gericht nicht ernst nimmt, stellt bei Fragen der Vorsitzenden immer wieder Gegenfragen. Als ihm (mit Verweis auf ein Video) nachgewiesen wird, dass er im Objekt 21 als Sänger aufgetreten ist, gibt er zu: "wenn Sie sagen, dass Sie das auf Video gesehen haben, dann wird es wohl stimmen", auf die Frage, ob ihm gewisse Liedtexte, die am Video zu hören sind, bekannt vorkämen, sagt er: "Ich bin als Sänger jahrelang durch Europa gereist, ich kann mich wirklich nicht an jedes Lied erinnern".

Vier Hakenkreuz-Armbinden

Schließlich wird er nach der Devotionalien-Kiste gefragt. "Gehört Sie Ihnen?" – "Ich weiß es nicht, zeigen Sie sie doch mal her", sagt T. – worauf die Vorsitzende die Kiste holt und einen Keramik-Bierkrug mit Hakenkreuzaufprägung herausnimmt und fragt: "ist der Ihrer?" – "Ja, das ist wohl meiner", antwortet der Zeuge, den der Fund nicht zu verunsichern scheint: "Wissen Sie, das haben wir in Wien am Flohmarkt gekauft, ich wusste gar nicht, dass das damals noch in Österreich war, ich dachte, die Kiste wäre schon längst in Deutschland." Nach und nach holt die Vorsitzende weitere Devotionalien aus der Kiste: Hakenkreuz-Flaggen, SS-Flaggen, vier Hakenkreuz-Armbinden beispielsweise. "Was machen Sie mit vier Armbinden? Aus historischem Interesse werden Sie sie nicht gekauft haben, da braucht man ja nicht vier Stück, schon gar nicht neu angefertigte." – "Klar sind sie neu, ich nehme nicht an, dass der Vietnamese, bei dem ich sie gekauft habe, sie von seinem eigenen Opa hat, der im Kampf war." – "Also, wozu haben Sie sie?" – "Naja, wenn ich vier Uniformen habe, dann brauche ich wohl vier Armbinden dafür." – "Wo haben Sie die Uniformen?", fragt die Vorsitzende. – "Nicht in Österreich. Sondern irgendwo, wo sie erlaubt sind", antwortet T., der sich derzeit in Korneuburg in U-Haft befindet.

12. Eintrag, 13:14h: Sechster Zeuge war Obmann jenes Dartclubs, der seine Räumlichkeit für die Feier in Attnang-Puchheim Ende 2008 an Jürgen W. und Co vermietet hat (jene Party, auf der die Fotos mit Hakenkreuz-Armbinde und Hitlergruß, die Teil des Akts sind, entstanden sind). Er kenne die Angeklagten nicht, "ich weiß gar nicht, was da veranstaltet wurde", sagte der Zeuge, der sich jedoch in der anschließenden Mittagspause mit einigen anderen Ex-Mitgliedern von "Objekt 21" zum Mittagessen traf. Siebter Zeuge und damit letzter Zeuge vor der Mittagspause war ein weiteres Mitglied des Netzwerks – ein Oberösterreicher, der ebenfalls an der Party in Grünau teilgenommen hatte. Auch dieser Zeuge ordnete die Devotionalien-Kiste im Pkw dem Liedermacher und "fahrenden Händler" (Zitat Zeuge 1 des Tages) Philipp T. zu.

11. Eintrag, 13h: Als fünfte Zeugin wurde eine Aushilfskellnerin befragt, die bei jener Geburtstagsparty in Grünau im Almtal dabei war, die von dem Erst- und dem Zweitangeklagten am 23.5. in Grünau im Almtal organisiert wurde. Wie berichtet, wurde im Auto des Erstangeklagten, das vom Zweitangeklagten gelenkt wurde, am Tag nach der Party eine Kiste mit NS-Devotionalien und illegalen Waffen gefunden. Die Kellnerin war geladen, um Fragen zur Party zu beantworten, was ihr aufgrund der zeitlichen Distanz nur teilweise möglich war. "Da sind einschlägige Zeitschriften aufgelegt worden auf einem Tisch, aus dem rechtsextremen Bereich", erinnert sich die Zeugin, zudem hätten mehrere Partygäste ihre Brust entblößt, wodurch sichtbar wurde, dass einer der Gäste ein Hitler-Portrait-Tattoo auf seiner Brust trug. Die Vorsitzende versuchte zu überprüfen, ob es einen Konnex zwischen den dort aufliegenden Zeitschriften und dem in der Kiste transportierten Material gab – "waren das neue Zeitschriften, durfte man sich die auch mitnehmen und wenn ja, musste man dafür bezahlen?" – Die Zeugin: "Ich glaube schon, dass man sich die mitnehmen konnte."

10. Eintrag, 12.25h: Die zweite Zeugenbefragung dauerte nur kurz – das ehemalige Mitglied von Objekt 21 wird in einem anderen Verfahren als Beschuldigter geführt und machte von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch. Der dritte Zeuge ist derzeit wegen eines rechtskräftigen Urteils wegen Einbruch inhaftiert, er sagte zwar aus, sagte aber nicht viel – er sei nur "zwei bis drei Mal" im Objekt 21 gewesen. Bald darauf die vierte Zeugin, Ex-Freundin des Erstangeklagten Jürgen W., die drei Monate lang im Objket 21 wohnte. Sie bestätigte, dass es Liederabende gab, kann sich aber nicht mehr an die Texte erinnern – "mei Musi wor des net", sagt die Zeugin, "warum?", will die Vorsitzende wissen, worauf das Ex-Objekt-Mitglied mit den Schultern zuckt und sagt: "Das war mehr so Rock". Sie selbst sei "Mitläufer" gewesen, was im Übrigen auch der Grund sei, warum sie sich unter anderem einen Schlagring mit dem Schriftzug "Objekt 21" tätowieren ließ. Den Personenkreis rund um Objekt 21 beschreibt die Zeugin als nicht allzu groß – "wenn es viele waren, waren 15 Leute da".

9. Eintrag, 12.05h: Der Thüringer Zeuge meinte, es hätten sich auch zumindest zwei der Angeklagten "die Farben verdient" – also Runentätowierungen, die rot hinterlegt waren. Die übrigen Mitglieder des Objekt 21 hätten alle dasselbe Tattoo getragen – "als Zeichen des Zusammenhalts" – und zwar eine "Schwarze Sonne", die, wie schon erwähnt, aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen besteht, mit eingebautem Schwert, das mit Runen versehen war. "Sechs bis sieben" Mitglieder hätten dieses Tattoo getragen. Er erinnert sich auch an eine "Wintersonnwendfeier" in Gmunden, bei der auch der Erst- und Zweitangeklagte dabei gewesen seien – dass der Zweitangeklagte dort war, "das weiß ich genau, weil da habe ich ihm einen Stempel mit der Leibstandarte auf die Stirn gedrückt". Wie sich das Objekt 21 finanziert habe, will ein Geschworener wissen, "vom Bierverkauf können Sie ja nicht gelebt haben, wenn Sie nur einen Euro pro Dose verlangt haben". "Naja, für Schnaps haben wir mehr verlangt", sagt der Zeuge – außerdem habe man vom Online-Verkauf von Pullis und Ansteckern gelebt.

8. Eintrag, 11.02h: Der Thüringer Zeuge berichtet außerdem von einer Hitlergeburtstags-Feier, vermutlich im Jahr 2010, also rund drei Monate nach der offiziellen Vereinsanmeldung des Objekt 21. "Da haben wir ein mehrgängiges Menü gekocht, im Vereinsraum eine Tafel aufgebaut, da haben wir uns um die Tafel herum aufgestellt und zwei, drei Lieder angestimmt, dann haben wir gegessen." Auch eine "Gedenkminute" habe man abgehalten, danach habe man sich am Lagerfeuer betrunken.

Mit anderen rechtsextremen Gruppierungen "hatten wir nix am Hut, wir waren autonom", sagt der Zeuge – wobei er diese Aussage nur für "die Gruppe" treffen will, bei einzelnen Mitgliedern sei es anders gewesen, so hätten beispielsweise der Erst- und der Zweitangeklagte und ein weiterer Angeklagter ihn einmal in Thüringen besucht, um dort Kontakte zu pflegen.

Konkrete Werbemaßnahmen habe das Objekt 21 nicht durchgeführt, "Flugblätter oder sowas haben keine Sau interessiert" – jedoch habe man öfters SMS verschickt oder Bekannte angerufen, um sie zu den Liederabenden einzuladen.

7. Eintrag, 11.00h: Der Thüringer Zeuge bestätigt, dass der deutsche Liedermacher Philipp T. "ziemlich oft dagewesen ist im Objekt", er sei auch ein oder zwei Mal dort aufgetreten, auch andere Liedermacher hätten Konzerte gegeben. Philipp T. sei "so etwas wie ein fahrender Händler" gewesen, habe immer wieder eine "Tour durch die Städte" in Deutschland und Oberösterreich gemacht, um dort "alles, was es auf dem NS-Markt so gibt, zu verscherbeln" – und zwar unter anderem "Fahnen, Armbinden, Anstecker, Feuerzeuge mit dem Duce oder Hitler, T-Shirts, Pullis". Er habe sich auf diese Weise ein hübsches Einkommen verschafft. Auch beim Erstangeklagten Jürgen W. sei es "um Geld gegangen", das habe dazu geführt, "dass ihm einige in den Arsch gekrochen sind". Der Zeuge bestätigt auch, dass im Objekt Hitler-Zitate an den Wänden zu lesen waren. Immer wieder habe man zudem "gemeinsam Musik gehört", er selbst habe, als er im Objekt war, auch rechtsradikale Musik auf die Festplatte des Erstangeklagten geladen, um sie gemeinsam anzuhören.

6. Eintrag, 10.39h: Der Thüringer Zeuge gibt an, bei einer Hausdurchsuchung im Objekt 21 dabei gewesen zu sein. "Da hat die Polizei eine Stunde lang vorm Haus gewartet", sagt er. "Wie, sie sind eine Stunde lang nicht hereingekommen?", fragt ein Verteidiger ungläubig. "Ja, wir hatten ja zugesperrt und sie konnten nicht rein. Wir haben inzwischen alles verräumt, haben alles nach oben geschafft. Sie sind dann reingekommen und haben nichts gefunden."

5. Eintrag, 10.32h: Der Zeuge aus Deutschland erzählte von guten Kontakten der Objekt 21-Mitglieder zur lokalen Bevölkerung: "Die Bauern aus der Umgebung haben uns eigentlich unterstützt, sie haben mit uns Bier getrunken, haben am Lagerfeuer mit uns gesessen, da gab es eigentlich nie Streit", sagt der Zeuge. Es seien öfters "drei bis vier Leute" aus der Gemeinde dagewesen.

4. Eintrag, 10.12h: Tiefe Einblicke in das Geschehen im Objekt 21 gewährte ein Belastungszeuge aus Thüringen, der sich zwischen 2009 und Ende 2012 laut eigenen Angaben häufig im Objekt 21 aufhielt. Heute sitzt der Zeuge in Österreich in U-Haft, da ihm ebenfalls diverse Straftaten im Rahmen des Objekt-21-Netzwerks angelastet werden. "Jeder der Angeklagten und ich wussten, dass das kriminelle Sachen sind, die wir da machen", sagte der Zeuge: Manche der Angeklagten hätten rot hinterlegte Runen als Tätowierung getragen – ein besonderes Zeichen dafür, dass man sich in der Gemeinschaft verdient gemacht habe. Was man tun musste, um dieses Auszeichen zu verdienen? "Kriminelles", sagt der Zeuge, der bestätigt, dass es mehrmals Liederabende im Objekt gegeben hat. "Wurde da auch 'Sieg Heil' geschrien?", fragt die Vorsitzende. "Das kann ich deshalb nicht genau sagen, weil ich damals auf vielen Veranstaltungen war, wo man 'Sieg Heil' gehört hat – es wäre für mich normal gewesen und hätte mich nicht aufgeregt, weil das in diesem Kreisen ja immer vorkommt."

3. Eintrag, 8.57h: Fünf Angeklagte und das Gericht sind bereits da, Erst- und Zweitangeklagter kommen immer erst kurz vor Verhandlungsbeginn, sie werden aus der U-Haft abgeholt. In Kürze wird der erste Zeuge aufgerufen werden.

2. Eintrag, 8.45h: Da im gestrigen derStandard.at-Forum öfters die Frage auftauchte, welche Runen bzw. NS-Symbole nun konkret im Objekt 21 zu sehen waren, hier eine kurze Aufzählung: Im Garten des Bauernhofs war eine Grillstelle in Form einer "Schwarzen Sonne", die aus zwölf gespiegelten Siegrunen bzw. drei übereinander gelegten Hakenkreuzen besteht, angebracht.

Im "Partyraum" des Bauernhofs waren Bilder mit "Sinnsprüchen" zu sehen – zum Teil Hitler-Zitate ("Sichere Nerven und eiserne Zähigkeit sind die besten Garanten für die Erfolge auf dieser Welt"), zum Teil Huldigungen an Hitler.

Auf einem Tisch im Partyraum war laut Anklage eine neu angefertigte Waffen-SS-Fahne aufgelegt, an der Wand sei ebenfalls eine "Schwarze Sonne“ und eine Wolfsangel angebracht worden, dazu ein Wandgemälde, das unter anderem SS-Runen enthalten habe.

Im ersten Stock des Gebäudes sei ein Reichsadler mit Wolfsangel zu sehen gewesen, dazu die Buchstaben LAH (für "Leibstandarte Adolf Hitler"), außerdem ein Wandbild, das zeige, wie zwei SS-Soldaten einen Juden mit dem Bajonett bedrohen.

Beim Hauseingang sei immer wieder eine schwarz-weiß-rote Fahne mit Eisernem Kreuz angebracht worden, auch die Reichskriegsflagge mit dem Logo "Objekt 21" wird in der Anklage genannt.

Mehrere der Angeklagten tragen zudem kaum zweideutige Tätowierungen, die in der Anklage als Beleg für die subjektive Tatseite der Männer angeführt werden.

Erster Eintrag, 8. 39h: Um neun Uhr wird die Verhandlung im Wiederbetätigungs-Verfahren gegen sieben Oberösterreicher, die Teil des "Objekt 21"-Netzwerks waren, fortgesetzt. 25 Zeugen und Zeuginnen werden heute vom Geschworenengericht befragt werden.