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Das "Vereinsgebäude" von Objekt 21.

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Vermummt erscheinen die Angeklagten beim Prozess.

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Ein Video von einem "Liederabend" in Objekt 21 wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit angesehen.

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Sieben Oberösterreicher müssen sich seit Mittwoch morgen wegen Wiederbetätigung, zwei davon auch wegen illegalen Waffenbesitzes, am Landesgericht Wels verantworten. Es geht um das als rechtsextrem geltende Netzwerk rund um den oberösterreichischen Verein "Objekt 21", der in einem Gutshof nahe Vöcklabruck einquartiert war. Angeklagt sind Jürgen W., der in der Anklage als Kopf des Netzwerks gesehen wird, der Hauptmieter und frühere Vereinsobmann Manuel S., der frühere stellvertretende Vereinsobmann Alexander M., Bernd H., Dieter B., der frühere Vereinskassier Kevin H. sowie Christoph G., der aus Sicht der Anklage für die IT-Ausstattung des Netzwerks zuständig war. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Alle Angeklagten bekannten sich am Mittwoch nicht schuldig bezüglich des Verbotsgesetzes. Was den illegalen Waffenbesitz betrifft, bekannten sich die beiden Angeklagten zum Teil schuldig. Der Staatsanwalt wirft den sieben Männern vor, einen offiziellen Verein mit legalen Zwecken gegründet zu haben, um den Vereinssitz als Zentrum illegaler Aktivitäten zu nutzen, konkret für die Förderung nationalsozialistischen Gedankengutes. Er führt einerseits beschlagnahmtes Bildgut als Beweis an – auf Festplatten wurden beispielsweise Fotos der Angeklagten mit Hakenkreuzbinden und SS-Zeichen-Tattoos gefunden -, andererseits Musikdateien von Rechtsrock-Bands, zudem hätten diverse Zeugenaussagen ergeben, dass im Partyraum des Objekt 21 regelmäßig rechtsextreme "Liederabende" stattgefunden haben. Weiters wurden Wandmalereien im Objekt 21 fotografiert – es handelt sich dabei um Sprüche, die Adolf Hitler huldigen, aber auch um verbotene NS-Symbolik.

Der Verteidiger des Erst- und des Zweitangeklagten, Werner Tomanek, kritisierte zu Beginn der Verhandlung das Verbotsgesetz, dieses sei nur historisch begründet und überholt. Seine Mandanten hätten zwar NS-Propaganda besessen, diese aber nie verbreitet. Die übrigen Verteidiger beschrieben ihre Mandanten als Mitläufer, die nur zu Unterhaltungszwecken beim Verein Objekt 21 mitgemacht hätten und dabei keinerlei politische Intention verfolgt hätten. Die Angeklagten selbst wollten, befragt zu Liederabenden, Wandbildern und NS-Symbolik, nichts aussagen oder erklärten, sie hätten den Inhalt der Symbole nie erfasst oder NS-verherrlichende Sprüche schlichtweg nicht beachtet. Am Donnerstag um neun Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt.

Da ein Liveticker aus dem Verhandlungssaal nicht gestattet ist, berichtete derStandard.at in Form regelmäßiger Updates.

Eintrag 13, 16.18 Uhr

Nach der Videoübertragung wurde die Verhandlung vertagt. Am Donnerstag geht es mit einem Verhandlungsmarathon weiter: 25 Zeugenbefragungen sind insgesamt geplant – das Gericht hat auch die von der Staatsanwaltschaft beantragten vier Zeugen kurzfristig für Donnerstag geladen. "Die Hoffnung, dass wir am Freitag fertig werden, stirbt zuletzt", sagt die Vorsitzende Ulrike Nill zu derStandard.at. Zu den Zeugenbefragungen: Es handelt sich zum Teil um in der Causa ermittelnde Beamte, zum Teil um (ehemalige) Mitglieder der Objekt-21-Szene, aber auch sonstige Zeugen, beispielsweise zwei Kellner, die bei der Geburtstagsparty in Attnang-Puchheim dabei waren, sollen befragt werden. derStandard.at berichtet wieder mit regelmäßigen Updates.

Eintrag 12, 15.58 Uhr: Weiterhin dringen E-Gitarre und Männergegröle aus dem Saal, die Medien müssen weiter draußen bleiben.

Eintrag 11, 15.33 Uhr: Wir müssen draußen warten, bis die Öffentlichkeit wieder zugelassen wird. Aus dem Verhandlungssaal dringen Musik und Gegröle – der sogenannte "Liederabend". Alle Prozessbeobachter und Medienvertreterinnen mussten ihre Handys übrigens vor dem Gerichtssaal abgeben, sie wurden von Justizwachebeamten in kleinen fein säuberlich mit Namen versehenen Kuverts verstaut. Laptops sind natürlich ebenfalls tabu.

Eintrag 10, 15.30 Uhr:
Das Gericht hat beschlossen, die Öffentlichkeit für die Dauer der Videovorführung auszuschließen – Begründung: "Wir wissen ja nicht, was drauf ist auf dem Band – wenn man etwas sieht, was man nicht sehen darf, ist es zu spät", so die Vorsitzende. Es geht, wie schon erwähnt, um die Videodokumentation eines Liederabends im Objekt 21. Alle Angeklagten beteuern ja, von Liederabenden nichts zu wissen, oder wollen Fragen dazu erst gar nicht beantworten.

Eintrag 9, 15.19 Uhr: Der Siebtangeklagte H., seines Zeichens Schriftführer-Stellvertreter des Vereins Objekt 21, gibt sich wortkarg: Dass er auf einem Partyfoto mit einem Gürtel mit Wehrmachtsschnalle zu sehen ist, quittiert er mit "Den Gürtel hab ich vom Flohmarkt, den hab ich damals öfter getragen", dass ein anderes Partyfoto ihn mit Hitlergruß zeigt, dazu will er nichts sagen. Er habe einfach nur Bier trinken wollen, an einem jener Samstagabende während des Präsenzdienstes, habe sich ansonsten wenig dabei gedacht. "Fürs Biertrinken braucht man aber keine Hand hochstrecken", merkt die Vorsitzende an, H. lässt es unkommentiert. Seine Funktion im Verein habe er nicht ausgefüllt, "ich habe nur meinen Namen hergegeben", dass seine Tattoos Zeichen der SS-Panzerdivision Totenkopf und einer weiteren SS-Division zeigen, sei ihm nicht bewusst, "'ich habe nicht gewusst, was das bedeutet", so H.

Die Waffen-SS-Fahne im Partyraum habe er ebenso wenig wahrgenommen wie die – laut Vorsitzender – "nicht ganz rot-weiß-rote Fahne vorm Haus": "Das hab ich nicht gesehen", so H.

Am frühen Nachmittag wird schließlich ein Zeuge aufgerufen, der von der Verteidigung beantragt worden war – ein sporadischer Besucher im Objekt 21, der jedoch wenig aussagen kann.

Eintrag 8, 15.11 Uhr: Zu den Anträgen des Staatsanwalts: Die Richterin fragt nach, ob man statt der Ladung des Philipp T. und einer weiteren Zeugin, die etwas zu den "Liederabenden" im Objekt 21 sagen könnten, auch Filmmaterial aus dem Vorverfahren des Philipp T. im Saal herzeigen könnte – der Staatsanwalt bejaht. Die DVD, die Verfahrensgegenstand in der Korneuburger Causa T. ist, zeigt Videos von Liederabenden im Partyraum des Objekt 21. Die Vorsitzende erwägt, für die Vorführung des Films die Öffentlichkeit auszuschließen, darüber wird erst entschieden.

Der Sechstangeklagte, IT-Spezialist Christoph G., hat sich ebenfalls nicht schuldig bekannt – er habe den Erstangeklagten Jürgen W. über dessen Schwester, die seine Ex-Freundin war, kennengelernt. "Sie hat mich gefragt, ob ich seinen Laptop neu aufsetzen kann." So habe es sich ergeben, dass "immer wieder Leute aus dem Objekt 21 an mich herangetreten sind: 'Kann man das reparieren, kann man das neu aufsetzen?'" – und später sei er auch mit der Gestaltung des Logos von Objekt 21 beauftragt worden sowie mit der Installation der Videoüberwachung am Gebäude und der Verschlüsselung der Rechner, Spurenvernichtung im Netz, der Gestaltung der Webseite und der Betreuung der Facebook-Seite.

IT-Spezialist: "Idee nicht von mir"

Das Logo, eine Reichskriegsflagge mit einem hineinretuschierten Schriftzug "O21", sei zwar von ihm grafisch angefertigt worden, die Idee stamme jedoch nicht von ihm, sagt G., er habe sie von einem Versandhandel kopiert und verändert – "ich habe mir gedacht, wenn die das verwenden, dann muss es legal sein" – es handelt sich dabei um den Versandhandel Nordic Squad.

Einen Ordner mit Rechtsrock, der auf einer externen Festplatte G.s gefunden wurde, will G. nicht selbst abgespeichert haben, "ich kann mich an diesen Ordner nicht erinnern" – die Festplatte sei aber von allen möglichen Personen benutzt worden, sie sei offen im Objekt 21 "herumgelegen", so G.

Führer-Sprüche "nicht gesehen"

Im Partyraum angebrachte Wandsprüche wie "Der Führer hat immer Recht" habe G. "nicht gesehen, glaub ich", was die Runen-Malereien betrifft, "habe ich erst von der Polizei erfahren, dass die verboten sind".

"Witzige" Hitlerbilder

Als die Vorsitzende ihn fragt, warum auf seinem Rechner Hitler-Bilder und Sprüche wie "Everything will be all Reic" oder "Trittst du ein, soll dein Gruß Heil Hitler sein" gefunden wurden, sagt G.: "Ich hab die Bilder sehr witzig und irgendwie anstößig gefunden, darum hab ich sie heruntergeladen, aber ich hab sie nicht lange aufbehalten."

Die Facebook-Seite des Objekt 21 habe er nicht selbst betreut, sagt G., worauf der Staatsanwalt ihn mit von G. verschickten Nachrichten konfrontiert: "Sie haben sich ja förmlich darum gerissen, dass Sie weiterhin Administrator bleiben!" – Worauf G. meint, er habe "nichts aus Eigeninitiative getan, es ist mir aufgetragen worden". Die Facebook-Gruppe habe 186 Mitglieder gehabt, der Verein Objekt 21 aber nur rund 30 Mitglieder, glaubt der Sechstangeklagte, der angibt, von Ende 2008 bis 2012 Kontakt mit Mitgliedern des Objekt 21 gehabt zu haben.

Auf die Frage einer Geschworenen, was aus seiner Sicht Vereinszweck war, "war es eher fröhliches Beisammensein oder geselliger Alkoholkonsum?", sagt G.: "Eher Zweiteres."

Eintrag 7, 14.07 Uhr: Nach der Mittagspause fragt der Staatsanwalt nach: Stimmt es, dass Sie (Zweitangeklagter) sich schuldig bekennen begzüglich des Waffenbesitzes? S. bejaht. Der Staatsanwalt stellt den Antrag, vier weitere Zeugen zu laden – unter anderem den bereits erwähnten Philipp T., der sich derzeit in Korneuburg in U-Haft befindet. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden.

Der Fünftangeklagte B., Kassier des Vereins, gab an, nur "meinen Namen hergegeben" zu haben für die Vereinsgründung, ansonsten habe er keine Funktionen übernommen. Die Wandmalereien im Objekt 21, unter anderem Sprüche wie "Worte unseres Führers" seien "halt dort gestanden, ich hab dem keine Aufmerksamkeit geschenkt". Auch die Runen habe er nicht mit der SS in Verbindung gebracht, "das war für mich eher eine mythologisch-esoterische Sache". Er habe sich dem Verein angeschlossen, weil es ihm psychisch nicht gutgegangen sei, er habe Anschluss gesucht und sich später wieder davon distanziert – vor allem deswegen, weil sich die häufigen Aufenthalte im Objekt 21 zeitlich nicht mehr mit seinem neuen Job als Schichtarbeiter vereinbaren ließen. Eine Geschworene fragt: "Warum sind Sie überhaupt dem Verein beigetreten, was war für Sie der Zweck des Vereins?" – B. antwortet: "Gemütliches Beisammensein und Ausflüge."

Eintrag 6, 12.55 Uhr: Der Drittangeklagte Alexander M. wurde zu Fotos von der Geburtstagsparty in Attnang-Puchheim befragt, er ist auf einem der Bilder mit Hakenkreuz-Armbinde zu sehen. "Sie haben da etwas am Arm", fragt die Richtern, "wie das?" – "Ja, das ist in der Runde herumgegangen", antwortet M., vielleicht hätten auch andere die Binde getragen. Die Vorsitzende präsentiert weitere Fotos, man sieht Partygäste, die die Hand zum Hitlergruß heben. "Wenn da solche Dinge herumgehen und dann sehen Sie Leute mit Hitlergruß, wie reagieren Sie da?" – "Gar nicht", sagt M., der auch nicht mehr sagen kann, wessen Geburtstagsparty es war und wer ihn dazu eingeladen hat – "ich kann es nicht sagen, ich hab fünf Promille gehabt."

Liederabende, Bier und SS-Symbolik

Um die SS-Symbolik im Objekt-21-Vereinssitz habe er, der Obmann-Stellvertreter war, sich "nie gekümmert, das war nicht meine Aufgabe". Er habe sich nur darum gekümmert, „dass am Freitagabend immer kaltes Bier da ist". Ansonsten wisse er nichts, auch, dass es an Freitagen regelmäßig "Liederabende" im Objekt 21 gegeben habe, könne er nicht bestätigen.

Der Viertangeklagte, Schriftführer des Vereins, gab sich auf die Fragen des Gerichts ebenfalls bedeckt. Angesprochen auf die NS-Symbolik im Partyraum, meinte H., er könne die Symbole nicht deuten. Seine Tätowierung, laut Gericht ein Divisionsabzeichen der Waffen-SS, habe er sich machen lassen, "weil es gut ausschaut", er wisse jedoch nicht, was es bedeute. Er habe das Bild wohl "aus dem Internet heraus", könne aber nicht mehr sagen, nach welchem Schlagwort er gesucht habe.

Polizei soll Hilfe angeboten haben

Auch eine in diversen Foren gepostete Einladung zu einem "Liederabend" im Objekt 21 ist am Mittwochvormittag Thema. Wer diese Einladung gepostet habe, will die Vorsitzende wissen. "Jemand von der Antifa – das haben sie gezielt gemacht, damit der Staatsschutz zu uns kommt", vermutet Erstangeklagter Jürgen W., und Zweitangeklagter Manuel S. erzählt: "Da war auch die Polizei aus Attnang-Puchheim bei mir und hat mit mir geredet. Ich habe gesagt, dass ich nicht weiß, wer das war, und habe Anzeige gegen unbekannt erstattet." Verteidiger Tomanek: "Und hat die Polizei Anstoß genommen an den Wandbildern, haben die gesagt, dass das eigentlich verboten ist?" – "Nein, im Gegenteil", so S., "sie haben mir sogar angeboten, dass sie uns helfen, wenn wir einmal eine größere Veranstaltung haben – bei der Verkehrsreglung und so."

Eintrag 5, 12.40 Uhr: Der Zweitangeklagte, der im Vereinsregister als Obmann eingetragene Manuel S., bekannte sich ebenfalls nicht schuldig. Auch S. gab an, mit dem im Mai 2009 im Kofferraum des Pkw gefundenen Propagandamaterial und den Waffen nichts zu tun zu haben – S. war an jenem Tag der Lenker des Autos, das auf W. zugelassen war. Die Kiste im Auto sei von Philipp T. im Kofferraum verstaut worden, er habe sich nicht um deren Inhalt gekümmert, auch ein im Gutshof gefundener NS-Dolch und eine SS-Fahne gehörten in Wahrheit Philipp T. und seien ihm fälschlicherweise zugeordnet worden. Er würde T., der separat verfolgt wird, auch als Zeuge unter Wahrheitspflicht belasten, sagte S.

Japanisches Schlaggerät

Zu den NS-Symbolen am Gutshof wollte sich S. nicht äußern. Auch auf die Frage, was seine Aufgaben als Objekt-21-Obmann waren, wollte S. nicht antworten. Zum illegalen Waffenbesitz sagte S., er habe sich "bei der Bezirkshauptmannschaft erkundigt, ob ich die Munition trotz Waffenverbots haben darf, und sie haben gesagt, es ist okay". Ein japanisches Schlaggerät, das ebenfalls bei ihm gefunden wurde, habe er "selbst gebaut, zu Sportzwecken", ein Kampfmesser, das bei ihm gefunden wurde, gehöre in Wahrheit einem Bekannten, der vorübergehend bei ihm gewohnt hatte.

Zu den übrigen Fragen des Gerichts, etwa auch bezüglich jener Geburtstagsparty Ende 2008 in Attnang-Puchheim, von der Fotos mit Hitlergruß und Hakenkreuzbinden vorhanden sind, wollte S. sich nicht äußern.

Eintrag 4, 12.29 Uhr: Während der Verteidiger des Erst- und des Zweitangeklagten darauf beharrte, seine Mandanten hätten NS-Propagandamaterial nur besessen, es aber nicht verbreitet und sich folglich nicht strafbar gemacht, so erklärten die übrigen Verteidiger, ihre Mandanten hätten nicht aus Gesinnung gehandelt, vielmehr sei es ihnen um soziale Kontakte, einen lockeren Austausch und hemmungslosen Alkoholgenuss gegangen. So sagte etwa der Verteidiger des von der Anklage als IT-Experten des Netzwerks geführten Christoph G., dieser sei "davor ein Techniker gewesen, der immer nur allein daheim gesessen ist, und dann hat er Anschluss gefunden, es ist viel getrunken worden, Mädchen waren auch dort, das hat ihm gefallen".

Alle Angeklagten bekennen sich nicht schuldig

Alle Angeklagten bekennen sich bezüglich der Wiederbetätigung nicht schuldig und entschlagen sich großteils der Aussage. So sagte der Erstangeklagte Jürgen W., der in Thor-Steinar-Jacke und mit Reichsadler-Tattoo auf dem Hinterkopf erschien, fast auf jede Frage, er mache "keine Aussage". Lediglich zu zwei Punkten äußerte sich W.: Auf die Frage, warum die Polizei in einem auf ihn zugelassenen Pkw NS-Propaganda und illegale Waffen gefunden habe, meinte W., die Fundstücke gehörten nicht ihm, sondern dem – ebenfalls in Korneuburg wegen Wiederbetätigung verfolgten – Liedermacher Philipp T. , er selbst hätte zu jenem Zeitpunkt (Mai 2009, Anm.) "nie so etwas herumgeführt, weil ich damals eh schon Probleme gehabt habe" – und zwar konkret eine Anklage wegen Wiederbetätigung.

Zwei neue SS-Tätowierungen

Was die bei ihm gefundenen Waffen betrifft, zeigte sich W. teilweise geständig: Bei ihm gefundene Munition "habe ich gehabt", ein Kampfmesser habe er als "Überlebensmesser“ besessen.

Ein beisitzender Richter sprach W. auf zwei neue Tätowierungen auf seinen beiden Handrücken an: Es handle sich um zwei Symbole von SS-Divisionen – worauf W.s Anwalt entgegnete, dies sei nicht verfahrensrelevant, da die Tattoos erst nach dem inkriminierten Zeitraum gemacht worden seien.

Eintrag 3, 11.26 Uhr: Der Verteidiger des Erst- und Zweitangeklagten, Werner Tomanek, stellte in seinem Vortrag die Sinnhaftigkeit des Verbotsgesetzes infrage. "Dieser Paragraf wird von Juristen immer wieder als grundrechtlich bedenklich bezeichnet, aus politisch-historischen Gründen ist er aber nicht wegzubekommen", so Tomanek. Der Paragraf sei "diffus, verschwommen, absurd. Er ist historisch erklärbar, aber historisch obsolet."

"Niemand versucht hier, ein Regime wiederzuerrichten"

Die subjektive Tatseite sei nicht gegeben – "da haben sich ein paar Burschen getroffen – niemand wollte Propaganda verbreiten, niemand versucht hier, ein Regime wiederzuerrichten". Der Strafverteidiger meinte zudem, er habe seinen Mandanten geraten, nicht auszusagen, denn: "Ich werde meine Mandanten keiner Gesinnungsinquisition aussetzen, ich werde sie hier nicht am Nasenring herumführen lassen." Auch der Verteidiger des Viert- und Fünftangeklagten sprach von "Gesinnungsinquisition". Vorsitzende Ulrike Nill wies "diese Anschuldigungen" zurück, es werde nur der Vorsatz geprüft.

Eintrag 2, 11.10 Uhr: Der Staatsanwalt sagte im Anklagevortrag: "Die Vereinsgründung von Objekt 21 diente lediglich als Vorwand, um am Vereinsstandort NS-verherrlichende Aktivitäten zu begehen" – bewiesen sei dies einerseits durch Wandbilder im Gutshof, SS-Fahnen im "Partyraum" und diverse NS-Propagandasymbole. Außerdem seien im Zuge einer Hausdurchsuchung im August 2010 Festplatten beschlagnahmt worden, auf denen einschlägige Bilder (NS-Symbolik) sowie Fotos von Partys gefunden wurden. Auf den Fotos sehe man unter anderem auch Angeklagte beim Hitlergruß, mit Hakenkreuzbinden am Arm. Der Erstangeklagte präsentiere auf den Fotos zudem seine diversen Tätowierungen, die unter anderem Zeichen von SS-Divisionen zeigen.

Apell an Geschworene: "Nicht von exzessiven Medienberichten beeinflussen lassen"

Der Staatsanwalt appellierte zudem an die Geschworenen, "sich nicht von den exzessiven Medienberichten beeinflussen zu lassen" – Zeitungen hätten berichtet, dass es in diesem Verfahren auch um Menschenhandel und die Bildung einer kriminellen Organisation gehe, das sei unwahr: Wie berichtet, geht es in diesem Verfahren um Verstöße gegen das Verbotsgesetz und bei zwei Angeklagten zudem um illegalen Waffenbesitz. Zurzeit werden die Angeklagten befragt.

Eintrag 1, 8.45 Uhr: Die sieben Angeklagten haben den Schwurgerichtssaal betreten, die Gesichter mit Schals, Sonnenbrillen und Hüten verdeckt. Um 9 Uhr beginnt die Verhandlung, Staatsanwalt Franz Haas hält sein Eröffnungsplädoyer, dann kommen Verteidiger und Angeklagte zu Wort. Es geht, wie schon erwähnt, um Wiederbetätigung und illegalen Waffenbesitz, also nur einen Teilbereich der Delikte, die dem Netzwerk Objekt 21 vorgeworfen werden.

200 bis 300 Mitglieder

Zwei Verfahren wurden bereits im Sommer in erster Instanz abgeschlossen – dabei ging es um Raubüberfälle einerseits und Bordell-Brandstiftung andererseits. Erst- und Zweitangeklagter im heutigen Verfahren werden als führende Persönlichkeiten im Objekt-21-Verein, der laut Zeugenangaben 200 bis 300 Mitglieder umfasste, gesehen. (ster/derStandard.at, 23.10.2013)