Wien - Das Innenministerium hat Mittwochnachmittag das amtliche Endergebnis der Nationalratswahl vom 29. September per Anschlag auf seiner Amtstafel verlautbart. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis inkl. Briefwahl und Wahlkarten (vom 3. Oktober) haben sich nur die Zahl der Wahlberechtigten, abgegebenen und ungültigen Stimmen geringfügig geändert. Wer die Wahl anfechten will, hat ab jetzt vier Wochen Zeit, um sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden.

Angekündigt hat dies die Christliche Partei Österreichs, weil Unterstützungserklärungen in Niederösterreich und Salzburg nicht anerkannt und ihr damit dort die Kandidatur versagt wurde.

In den nächsten Tagen wird feststehen, welche Abgeordneten für die nächsten fünf Jahre im Nationalrat sitzen werden. Denn binnen 48 Stunden nach der Verlautbarung des amtlichen Endergebnisses müssen jene Kandidaten, die auf mehreren Ebenen (Bundesliste, Landesliste, Regionalwahlkreis) Mandate errungen haben, kundtun, welches sie annehmen. Dann können die Klubs ihr endgültige Zusammensetzung fixieren - zumindest bis zur Regierungsbildung, wo wieder einige Plätze für "Nachrücker" frei werden.

Laut dem amtlichen Endergebnis waren am 29. September 6,384.308 Österreicher wahlberechtigt, 4,782.410 haben ihre Stimme abgegeben. Damit beträgt die Wahlbeteiligung 74,91 Prozent. 4,692.907 Stimmen waren (wie schon im vorläufigen Endergebnis) gültig. In den Nationalrat schafften es sechs Parteien: Die SPÖ mit 52 Mandaten, die ÖVP mit 47, die FPÖ mit 40, die Grünen mit 24, die Neos mit neun und die Liste Stronach mit elf. Letztere wird de facto nur zehn Abgeordnete entsenden können, weil die Kurzzeit-"Frank"-Mitstreiterin Monika Lindner erklärt hat, ihr Mandat annehmen und als "wilde" Abgeordnete im Nationalrat sitzen zu wollen. (APA, 16.10.2013)