Wien - In zwei Wochen konstituiert sich der Nationalrat. Auch Frank Stronach soll als Abgeordneter einziehen. Doch noch bevor die Wahlen geschlagen waren, kündigte Stronach an, nur dann bei Nationalratssitzungen anwesend zu sein, "wenn es um wichtige Dinge geht" . Jede Person habe das Recht, innerhalb der Gesetze ihr Leben zu planen, sagte er damals. Stronach ist aus steuerlichen Gründen darauf bedacht, sich nicht zu lange in Österreich aufzuhalten. Laut dem Finanzrechtler Werner Doralt müssten im Ausland erzielte Einkünfte hierzulande versteuert werden, wenn der österreichische Zweitwohnsitz mehr als 70 Tage genutzt wird. Doch kann Stronach unter diesen Voraussetzungen sein Mandat pflichtgemäß ausüben?

Laut Geschäftsordnung ist jeder Abgeordnete dazu verpflichtet, an den Sitzungen des Nationalrates und der Ausschüsse, in die er gewählt ist, teilzunehmen. Ob Stronach überhaupt in parlamentarische Ausschüsse entsendet wird, obliegt seinem Klub, sagt Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus. Bleibt ein Abgeordneter 30 Tage oder länger ohne triftigen Grund fern, kann der Nationalrat ihn dazu auffordern, wieder an den Sitzungen teilzunehmen. Kommt er trotzdem nicht, kann ein Mandatsverlustverfahren eingeleitet werden. Bisher wurde ein solches Verfahren nur einmal schlagend, und zwar im Fall des einstigen FPÖ-Abgeordneten Peter Rosenstingl, der Ende der 1990er-Jahre vor einer drohenden Strafverfolgung nach Brasilien floh.

Durchschnittlich arbeite ein Mandatar 15 bis 20 Stunden pro Woche in seiner politischen Funktion, sagt Zögernitz. Doch wie ein Abgeordneter sein Mandat tatsächlich gestaltet, sei ihm selbst überlassen. Für mangelndes Engagement gibt es keine Sanktionen. "Das bleibt dem Wähler überlassen", sagt Zögernitz. (burg, DER STANDARD, 15.10.2013)