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Im Großraum Graz nennt man ihn kurzerhand Igel, den "Hunderter" aufgrund des Imissionsschutzgesetzes Luft.

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Unterwegs mit dem Tesla Model S im Großraum Graz, auf der Überkopfanzeige steht Tempo 100 km/h, weil: I-G. Es gilt das Imissionsgesetz. Wir fahren weiter Autobahntempo 130. Zwei Wochen später flattert eine Anonymverfügung herein, es wird zur Kasse gebeten, das Budgetloch will schließlich gestopft werden. Rechtens?

Der geschilderte Fall ist fiktiv, er soll eine interessante rechtliche Frage aufwerfen – und auch gleich beantworten, soweit derzeit möglich. Das Imissionsgesetz besagt nämlich, dass zeitliche und räumliche Beschränkungen nicht anzuwenden seien auf "Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge, die mit ausschließlich elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 50 km aufweisen" .

Eindeutiger Gesetzestext

Frage: Wie wissen Radar oder Laserpistole, mit welchem Auto wir hier fahren? Es gibt noch keinerlei Präzendenzfälle. Der Gesetzestext ist allerdings klar und deutlich.

Beim Lärmschutzgesetz hingegen gilt der 100er auch für Elektromobilisten. Hier hat die Geschwindigkeitsbeschränkung selbst rechtliche Wirkung. Der Zusatz "Lärmschutz" hat keinerlei juridischen Charakter, vielleicht haben die Verkehrstafelbastler nur ein gesteigertes Mitteilungsbedürfnis.

Erläuterung. Auch wenn mein Tesla, wiederum fiktiv, vom Antriebskonzept her geräuschlos fährt: Für alle Autofahrer, die mit einem E-Fahrzeug (batterieladungsleerende) 130 Sachen fahren, gilt Tempo 100. Denn hier dominieren Wind- und Reifengeräusche. Folglich ist die Art des Antriebs wurscht. (Stephan-Alexander Krenn, DER STANDARD, 11.10.2013)