Die ÖBB können, wie berichtet, Mitarbeiter unabhängig vom Alter und ohne gesundheitliche Gründe frühpensionieren, wenn diese im Dienst nicht mehr eingesetzt werden können. Ob dieses Privileg der ÖBB im Rahmen der Dienstrechts aus dem Bundesbahnpensionsgesetz gestrichen werden soll, wird laut Kukacka noch diskutiert.
Frühpensionierungen oder Kündigungen notwendig
Ohne Frühpensionierungen oder Kündigungen seien "die Ziele der Bahnreform nicht zu erreichen", meint Kukacka. Nachsatz: "Wenn im Rahmen der Bahnreform die Finanzierungsgarantie des Bundes nach Paragraf 2 des Bundesbahngesetzes fällt und das Dienstrecht nicht geändert wird, könnten die ÖBB in Konkursgefahr geraten."
Im Ö1-Morgenjournal widersprach FP-Verkehrsminister Hubert Gorbach Kukackas Befürchtungen: "Konkurs für die ÖBB wir es sicherlich keinen geben." Ansonsten stimmen der Minister und der Staatssekretär aber überein, dass bei den ÖBB bis 2010 bis zu 12.000 der derzeit 48.000 Mitarbeiter abgebaut werden müssten - 7.000 über Nicht-Nachbesetzungen, der Rest über Auslagerung von Mitarbeitern in eine Personalleasinggesellschaft.
Rechtliche Probleme
Das rechtliche Problem: Um den Kündigungsschutz bei den ÖBB zu lockern, müssten Verträge für rund 42.500 Bahnbedienstete geändert werden. Anders als bei anderen Beamten ist die Pragmatisierung bei rund 90 Prozent der ÖBB-Bediensteten in den jeweiligen privatrechtlichen Einzelverträgen geregelt.
Ob diese per Gesetz geändert werden können, sei fraglich. Bisher sei in Österreich noch nie von Gesetzes Wegen in privatrechtliche Vereinbarungen eingegriffen worden, betonte ÖBB-Sprecher Andreas Rinofner. Die Entscheidung darüber, ob ein Eingriff in die ÖBB-Dienstverträge rechtens ist, würde dann voraussichtlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) treffen. Dieser habe sich zuletzt "mit gewissen Vorbehalten" über einen derartigen Eingriff geäußert, sagt Rinofner.