Lust aufs Radfahren zu bekommen und ein bisschen mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu gewinnen sind die Intentionen des Autors und Juristen Martin Vergeiner.

Foto: MANZ'sche Wien

Je mehr Radfahrer in der Stadt, umso höher gehen die Wogen: Wo die einen auf rücksichtslose "Radrowdies" schimpfen, erwarten sich die anderen vom Fahrrad nichts Geringeres als die Lösung von städtischem Verkehrschaos, Klimawandel und ungesundem Lebensstil. Abseits aller Ideologie ist Radfahren für viele Menschen jedoch schlicht und einfach eine selbstverständliche Fortbewegungsart.

Der im Herbst bei Manz erschienene Ratgeber "Recht für Radfahrer" vom Verkehrsjuristen Martin Vergeiner behandelt auf verständliche und durchaus unterhaltsame Weise alle relevanten Rechtsthemen inklusive der aktuellen Radfahrnovellen.

Was ist ein Fahrrad? Was ein Radfahrer?

Am Anfang steht das Fahrrad - und damit eine Begriffsklärung: Was ist das überhaupt? Unter "Fahrrad" fallen City-, Trekking-, Mountainbike, BMX, Roller und Sidewalker, Rennrad und Elektrofahrrad - darunter auch Segways. "Kein Fahrrad" sind Kinderfahrräder, Einräder, Mopeds, Inline-Skates, Scooter, Skate-, Snake- und Kickboards.

Weiter gehts im Buch mit der grundlegenden Klärung der Tätigkeit. "Was heißt Rad fahren?", fragt der Jurist und stellt klar: "Wer ein Fahrrad lenkt, gilt als Radfahrer." Wer, beide Beine am Boden, sein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger.

Es folgen Dinge, die Radfahrer beachten müssen. In einprägsamen Worten, mit Rufzeichen an relevanten Stellen, legt Vergeiner die wichtigsten Aspekte dar - von der körperlichen und geistigen Verfassung über die Zufuhr von Alkohol bis zur Helmpflicht. 

Von Handytelefonieren bis Barfußfahren

Starke Themen sind die Ausrüstung des Rades (blinkende Lichter vorne: verboten; hinten: erlaubt), das allgemeine Fahrverhalten inklusive Befahren von Kreuzungen, Verhalten in besonderen Begegnungssituationen oder bei Unfällen, bis hin zu ablenkende Faktoren wie Musik und Handy (Freisprecheinrichtung: erlaubt; Kopfhörer: verboten); Barfußfahren: erlaubt; mit Gips radeln: verboten; Radeln mit Hund - an der Leine: verboten, im Körbchen oder Anhänger: erlaubt.

Natürlich dürfen auch Informationen zum korrekten Abstellen des Fahrrades, den Verkehrsregeln und der Benutzungspflicht von Radfahranlagen, dem Fahren auf Forstwegen, im Gelände oder gegen die Einbahn nicht fehlen. Eigene Kapitel widmen sich dem Transport von Lasten, Vorrang in schwierigen städtischen Situationen oder den Themen Diebstahl und Versicherung.

Durchblick im Gesetzesdschungel

Im Anhang finden sich in Bild und Beschreibung die wichtigsten Verkehrszeichen und Markierungen im Straßenverkehr, relevante Fahrrad-Links und ein praktisches Stichwortregister.

Der "Radgeber" ist auch als E-Book (PDF oder Epub) erhältlich und kann so am Smartphone mitgeführt werden. Im besten Fall trägt er dazu bei, Durchblick im Dschungel der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu erlangen und Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern vorzubeugen. (tin, derStandard.at, 8.10.2013)