Die Konservativen dürften einen Antrag auf eine Reduktion der Warn- und Schockbilder auf 65 Prozent einbringen.

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Brüssel - Das EU-Parlament in Straßburg dürfte am Dienstag kommender Woche doch über die zuletzt verschobene Tabakrichtlinie mit schärferen Regeln für Raucher abstimmen. Strittig scheinen aber nach wie vor mehrere Bereiche zu sein. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatte sich bei den Warnhinweisen und Schockbildern zuletzt auf ein Ausmaß von 75 Prozent der Größe von Zigarettenpackungen ausgesprochen, doch dürften die Konservativen einen Antrag auf eine Reduktion auf 65 Prozent einbringen.

Das Thema sorgt weiterhin für Aufregung. Anfang dieser Woche machte die Tabakindustrie wieder gegen schärfere Regeln mobil. Die Betriebsräte der deutschen Tabakbranche lehnen die neuen Regelungen für den Zigarettenverkauf generell ab, weil dieser nicht dem Gesundheitsschutz diene und gleichzeitig tausende Arbeitsplätze gefährde.

Tabakindustrie versucht Mandatare zu beeinflussen

Die deutsche sozialdemokratische EU-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt kritisierte, dass die Tabakindustrie erneut versuche, massiven Einfluss auf die Europamandatare zu nehmen. Besonders intensiv sei der Druck zum künftigen Umgang mit Inhaltsstoffen von E-Zigaretten, den sogenannten Liquids.

Der Gesundheitsausschuss des Europaparlaments hatte beschlossen, dass "Liquids" künftig in einem vereinfachten Verfahren als Arzneimittel zugelassen werden müssen, genauso wie es bei Nikotinpflastern bereits der Fall sei. Außerdem könne nach der Zulassung jedes EU-Land selbst entscheiden, wo die "Liquids" für E-Zigaretten verkauft werden dürfen. Ob dies eine Apotheke, eine Trafik oder ein Drogeriemarkt sei, bleibe jedem Staat selbst überlassen.

Zusatzstoffe und Geschmacksverstärker

Aber auch darüber hinaus sind zahlreiche Fragen umstritten. So geht es um die Zusatzstoffe und Geschmacksverstärker in Zigaretten. Menthol und Vanille dürften jedenfalls verboten werden. Ziel sei, junge Menschen vom Rauchen abzuhalten. Tabakprodukte dürften nicht attraktiv gestaltet sein, etwa in verharmlosender Lippenstiftform. (APA, 2.10.2013)