Das Brustkrebs-Screening hätte am 1. Oktober starten sollen, doch ein Streit zwischen Ärzten und Kassen in der Steiermark und in Wien um Honorare verhinderte dies. Dabei hatte der Verhandler der Wiener Ärzte für die Bundeskurie schon den Vertrag unterschrieben.

Frage: Warum kann die Einführung des Brustkrebs-Screenings an einem Streit in zwei Ländern scheitern?

Antwort: Zur Einführung des Screenings muss ein Vertrag aller neun Länderkurien der niedergelassenen ÄrztInnen mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen abgeschlossen werden. Zusätzlich müssen sich die Österreichische Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger einigen. In allen neun Ländern existieren zwischen Ärztekammer und Kassen eigene Verträge für die Honorierung der Leistungen - ein Umstand, der schon häufig und nun auch in diesem Fall für Kritik gesorgt hat. Ein Start des Screenings in sieben Bundesländern macht aus Sicht der Wiener Gebietskrankenkasse keinen Sinn, da Patientinnen vor Ländergrenzen nicht Halt machen.

Frage: Was wäre ab 1.Oktober geplant gewesen?

Antwort: Ab diesem Datum sollte an alle 45- bis 69-jährigen Frauen in Österreich (das sind rund 1,5 Millionen Frauen) eine Einladung zur Mammografie versandt werden. Diese würde eine Überweisung vom Gynäkologen oder der Gynäkologin ersetzen und von da an allen Frauen dieser Altersgruppe im Abstand von zwei Jahren ins Haus flattern. Mit dabei wäre eine Liste radiologischer Stellen, die gewisse Qualitätskriterien erfüllen. Um eine Einigung auf all diese Rahmenbedingungen wurde seit Jahren gerungen. Vom Hauptverband der Solzialversicherungsträger hieß es, aus technischen Gründen sei nun frühestens im nächsten Quartal - ab Jänner 2014 - ein Start des Screening-Programms möglich.

Frage: Wer trägt die Schuld an der Verzögerung?

Antwort: Kommt darauf an, wen man fragt: Aus Sicht der ÄrztInnen wurden von den Kassen zu niedrige Honorare angeboten. Zudem sei im vergangenen halben Jahr ein Abschluss der Verhandlungen hinausgezögert worden, so heißt es aus der Kammer. Aus Sicht der Sozialversicherungsträger haben die ÄrztInnen versucht, die Kassen mit überhöhten Forderungen zu erpressen. In Wien kommt hinzu, dass derzeit der Gesamtvertrag für die Leistungen aller niedergelassenen ÄrztInnen verhandelt wird. Laut Sozialversicherungsvertretern habe man zum Schluss versucht, nur die Honorare für die Radiologie extra zu verhandeln. Aus der Ärztekammer heißt es dazu, auch Einigungen über Honorare für GynäkologInnen und AllgemeinmedizinerInnen seien da aber notwendig, nur die Radiologie reiche nicht.

Frage: Hatte die Österreichisch Ärztekammer den Vertrag unterschrieben?

Antwort: Ja, für die Bundeskurie der niedergelassenen ÄrztInnen in Österreich hatte als Vertreter der Österreichischen Ärztekammer Johannes Steinhart den Vertrag unterzeichnet. Das Kuriose daran ist, dass Steinhart auch Chefverhandler für die Wiener Ärzte ist. Die Erklärung vonseiten der Ärztekammer dafür: Steinhart habe prinzipiell der Einigung zugestimmt, die besagt, dass auch die Länderkammern zustimmen müssen. In seiner Funktion als Chefverhandler der Wiener Vereinbarung habe er den Vertrag aber nicht unterzeichnen können und zwar unter anderem deshalb, weil es in Wien für Frauen derzeit bei entsprechender Überweisung einmal im Jahr möglich sei, auf Kassenkosten eine Mammographie machen zu lassen. Eine Neuregelung bedeute daher eine Verschchlechterung.

Frage: Wie beurteilt die Patientenanwaltschaft den Streit?

Antwort: Gerald Bachinger, Sprecher aller Patientenanwälte in Österreich, war bei den Verhandlungen dabei und meint, es habe sich "frühzeitig gezeigt, dass Teile der Ärztekammer versucht haben, durch immer neue Forderungen das Programm zu torpedieren". Bachinger ortet eine Art "reflexartige Abwehr" seitens der Kammer in manchen Belangen, etwa wenn es um Qualitätskontrolle gehe. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 2.10.2013)