"Im Sinne der Transparenz durchsetzen": Philapitsch.

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Die Medienbehörde KommAustria hat 70 Strafverfahren gegen öffentliche Institutionen eingeleitet, die bei ihren Meldungen über Medienbuchungen die geschalteten Medien nicht richtig bezeichnet haben. Die Behörde sieht in diesen Fällen laut Aussendung "offensichtlich unrichtige Bekanntgaben". Dabei gehe es um "Pflichtverletzungen bei der eindeutigen Benennung der Medien, in denen die Rechtsträger Werbung oder andere Informationen geschaltet haben".

"Die Rechtsträger müssen in ihren Meldungen die genauen Namen der beauftragten Medien nennen", betonte der stellvertretende Behördenvorsitzende Florian Philapitsch: "Es ist eindeutig bekanntzugeben, dass 'Summe X' beispielsweise an 'Der Standard', 'Kronen Zeitung' oder 'Die Presse' gezahlt wurde. Nicht mehr und nicht weniger und vor allem nichts anderes". Das werde "ganz überwiegend richtig gemacht", Philapitsch führt das auf "umfangreiche Informationsarbeit" der Behörde zurück. Aber: "Es bleibt aber immer noch ein kleiner Prozentsatz von Meldungen, in denen statt des Mediums wahlweise der Name einer Werbe-oder Mediaagentur, eines Verlagshauses oder Ähnliches eingetragen wird." So falsch seien weniger als vier Prozent der gemeldeten Datensätze aus zwei Quartalen 2013, die nun verfolgt würden.

Strafdrohung: Bis 60.000 Euro

Den Verantwortlichen drohen für die falschen oder ungenauen Meldungen Geldstrafen in Höhe von bis zu 20.000 Euro. Im Wiederholungsfall kann die Strafhöhe bis zu 60.000 Euro betragen.

Die Medienbehörde habe die ersten beiden Quartalserhebungen 2012 "zur Qualitätsanalyse der eingehenden Bekanntgaben und zur Fortsetzung unserer Informationsmaßnahmen genutzt", erklärt Philapitsch: "Jetzt muss es darum gehen, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Transparenz ausnahmslos durchzusetzen und zu erreichen, dass alle Datensätze gesetzeskonform, einheitlich und dementsprechend für die Medien und die interessierte Öffentlichkeit verwertbar sind."

Gemeldet wird immer umfassender: Für die Erhebung zum zweiten Quartal 2013 übermittelten zuletzt 99,9 Prozent der rund 5.600 dazu verpflichteten Rechtsträger vollständige Meldungen an die Medienbehörde KommAustria. (red, derStandard.at, 1.10.2013)