Das meistfotografierte Wahllokal ist in der Lerchenfelderstraße 4. Nicht nur, weil dort die Wiener Wahlbehörde angesiedelt ist und sie dort Musterwahlzellen aufbauen. Nein, auch Bundespräsident Heinz Fischer gibt hier seine Stimme ab.

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1615 Wahllokale gibt es alleine in Wien. Österreichweit arbeiten rund 100.000 Personen in etwa 11.000 örtlichen Wahlbehörden. 800 bis 1.000 Personen wählen in einem Wahlsprengel. Aber die Sprengel sind nicht fix, sondern können sich von Wahl zu Wahl verändern, wenn beispielsweise ein Studentenheim geschlossen wird oder ein neues Wohngebiet wie die Seestadt Aspern erschlossen wird.

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Gelagert werden alle Wahlkabinen in einem Logistikzentrum in der Oswald-Redlich-Straße im 21. Bezirk. Dort werden sie überprüft, gegebenenfalls in Stand gesetzt und ausgeliefert.

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Der Aufbau einer Kabine dauert laut Wiener Wahlbehörde circa 30 Sekunden. Chef im Wahllokal ist der Wahlleiter - meist ein Beamter. Dazu kommen in Sprengelwahllokalen drei, in Gemeindewahllokalen neun Beisitzer, die von den Parteien nominiert werden. Ihre Aufteilung richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl im jeweiligen Gemeindegebiet. Dabei kommen aber nicht alle zum Zug. Damit jede Nationalratspartei vertreten ist, gibt es die dritte Kategorie der Vertrauenspersonen, von denen jede Partei zwei stellen darf. Sie dürfen an allen Beratungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht, etwa wenn es um die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Stimmzettels geht.

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Auf der untersten Stufe der Hierarchie in den Wahllokalen stehen die Wahlzeugen. Jede Liste, die im Bundesland antritt, darf jeweils zwei dieser Zeugen in jeden Wahlsprengel entsenden. Aus Sicht der Parteien haben sie gegenüber den Mitgliedern der Wahlbehörde den Vorteil, dass sie nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden sind. Sie dürfen also laufend nach außen informieren, etwa darüber, wer schon wählen war und wer nicht.

In der Nationalratswahlordnung ist aber auch geregelt, dass die Wähler nicht im Regen warten müssen. "Ebenso ist darauf zu achten, dass in dem Gebäude des Wahllokals ein entsprechender Warteraum für die Wähler zur Verfügung steht."

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Wichtig: Auch wenn man die behördliche Wahlinformation nicht bekommen hat, darf man wählen gehen. Sein Wahllokal findet man online auf der Seite der Wiener Wahlbehörde.

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Laut Gesetz sollte man zwischen 0.00 und 17 Uhr wählen können. In Wien sind die Wahllokale von sieben bis 17 Uhr geöffnet. (red/APA, derStandard.at, 26.9.2013)

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