Salzburg - Nachdem am Salzburger Magistrat wegen eines Irrtums eine Hausdurchsuchung stattgefunden hatte, verlangt die Stadt nun Schadensersatz. Das kündigte deren Verteidiger laut orf.at an.

Die Hausdurchsuchung in der Datenverarbeitung des Salzburger Magistrats am Donnerstag hätte eigentlich nicht stattfinden dürfen. Wie Magistratsdirektor Martin Floss erklärte, habe sich der Vorwurf, dass Mitarbeiter während eines Kopiervorgangs vor zwei Wochen Daten gelöscht hätten, in Luft aufgelöst. "Es handelt sich um ein Missverständnis oder eine Verkettung unglücklicher Umstände. Der Staatsanwalt hat sich bei den Mitarbeitern in der Abteilung bereits per Handschlag entschuldigt, die betroffenen Mitarbeiter sind vollständig rehabilitiert."

Offenbar seien im Zuge der ersten Hausdurchsuchung am 12. September vom Server Daten auf eine forensische Festplatte kopiert worden. "Ich habe damals mit den Behörden darüber diskutiert, wie weit der Umfang ihrer Befugnis reicht. Dabei hat sich herausgestellt, dass auch E-Mails kopiert wurden, die über den Zeitraum der Durchsuchungsanordnung hinausgingen." Die EDV-Experten des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung hätten dann die laufende Übertragung abgebrochen, die gesicherten Daten gelöscht und noch einmal neu mit der Kopie begonnen. "Offenbar wurde dieser Schritt im Ermittlungsbericht nicht erwähnt, dadurch entstand der Eindruck einer Manipulation", so Floss.

Streit um Schuldfrage

Der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Erich Mayer, hat am Donnerstagabend betont, dass es Mitarbeiter der Stadt waren, die während der Amtshandlung am 12. September auf die Festplatte zugegriffen haben, dies aber der Behörde nicht bekannt gegeben hätten. Es seien dabei zwar keine relevanten Daten gelöscht worden, die hätte man alle im Zuge der ersten Hausdurchsuchung bekommen. "Hätten uns die Mitarbeiter über ihr Eingreifen gleich informiert, wäre es heute nicht zur Amtshandlung gekommen."

Ein Sprecher der Stadt Salzburg verwies am Abend indes daraufhin, dass kein Mitarbeiter etwas getan hat, was er nicht hätte tun dürfen. "Es hätte ja während der Hausdurchsuchung gar keine Möglichkeit gegeben, etwas unbeobachtet zu tun." Die Sache hätte sich leicht am Telefon aufklären lassen. "Fehler können passieren, das ist menschlich. Und wenn ein Verdacht besteht, müssen die Behörden dem nachgehen. Aber die Korruptionsstaatsanwaltschaft tut sich offenbar schwer, einen Fehler in ihrem Bereich einzugestehen."

Schadensersatz

Die Stadt Salzburg wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft Schadenersatz fordern. "Der Schaden ist natürlich riesig durch die negativen Pressemeldungen fast den ganzen Tag über. Zig Mitarbeiter sind blockiert gewesen. Da wird einiges zusammenkommen", wird der Anwalt von orf.at zitiert.

Keine Gegenleistung

Im Visier der Ermittler stand die Übernahme von sechs negativ bewerteten Zinstauschgeschäften der Stadt durch das Land Salzburg im September 2007. Eine Gegenleistung gab es für die Geschäfte nicht, bei der Auflösung der Swaps ist dem Land Schaden entstanden.

Die riskanten Finanzgeschäfte waren laut Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Übernahme mit mehreren Millionen Euro negativ bewertet. Die Ermittler gehen vorerst von einem Schaden von mehreren hunderttausend Euro aus. Vor zwei Wochen waren die Beamten erstmals im Magistrat aufgetaucht und hatten eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurde auch das Büro von Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) durchsucht. Offenbar wurden mehrere Aktenordner mitgenommen. Damals sickerte durch, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Schaden wegen des Swap-Deals zwischen Stadt und Land ermittelt.

Insgesamt werden in der Causa sechs Personen als Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue geführt: Neben Bürgermeister Schaden und Ex-Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) - sie haben die Vorwürfe zurückgewiesen - sind das die ehemalige Referatsleiterin in der Finanzabteilung, Monika Rathgeber, der mittlerweile pensionierte Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, ein Mitarbeiter der Finanzabteilung und ein Mitarbeiter der Stadt Salzburg. (APA, 26.9.2013)