Die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel III) gelten ab Jänner 2014 - das erklärt den erhöhten Gesprächsbedarf und -aufwand, den vor allem die Banker der dezentralen Sektoren mit der Finanzmarktaufsicht derzeit haben und betreiben.

Ausnahme für Österreich

Denn: Die neuen Vorschriften erkennen im Wesentlichen nur noch hartes Kernkapital und Gewinnrücklagen als Eigenmittel an - Beteiligungen an anderen Banken müssen die Institute von ihrem eigenen Eigenkapital abziehen. Im österreichischen Bankwesengesetz ist aber vorgesehen, dass die einzelnen Banken in den dezentralen Sektoren (Volksbanken, Sparkassen, Raiffeisen; ihre Primärstufe ist an Selbstständigkeit und Unabhängigkeit gewöhnt) ihre Kapitalbeteiligung am Spitzeninstitut nicht vom Eigenkapital abziehen müssen.

Dank geschickter Verhandlungen in Brüssel gilt diese Ausnahme von der Abzugspflicht auch unter Basel III, solange die Banken in einen Haftungsverbund eingebettet sind - die sogenannten Institutional Protection Schemes (IPS). In diesen Verbünden haftet man nicht nur gegenseitig für die Einlagen der Sparer, sondern jeder steht im Notfall für jeden zur Hilfe bereit. Bei den Sparkassen gibt es so einen Haftungsverbund längst, die Volksbanken haben sich angesichts der Rettung der ÖVAG (sie wurde teilverstaatlicht) nolens volens in einen strengen Verbund einbinden lassen, der dem niederländischen Rabobank-Modell nachgebildet wurde. Die ÖVAG hat weitgehende Mitspracherechte gegenüber den "kleinen Volksbanken" - ein Zustand, an den sich die erst noch gewöhnen müssen.

Raiffeisen will neun Verbünde

Selbiges gilt auch für die Raiffeisenbanken und -kassen. Auch der Raiffeisen-Sektor ist gerade dabei, seine IPS mit der Finanzmarktaufsicht abzusprechen. Denn die Genehmigung der Verbundsysteme muss bei der Aufsicht  beantragt werden, und die akzeptiert eben nur Systeme, in denen das Spitzeninstitut hart durchgreifen kann, ähnlich wie eine Konzernmutter in die Belange ihrer Töchter.

Die Primärstufe, die Raiffeisenkassen auf dem flachen Land also, sind davon nicht begeistert. Die Alternative wäre, Kapital ins Spitzeninstitut (Raiffeisen Zentralbank beziehungsweise Raiffeisen Bank International) einzuschießen - das ist aber nicht vorhanden. Laut "Wiener Zeitung" hat Raiffeisen neun Verbundmodelle angemeldet, für das Verhältnis zwischen RZB/RBI und Landesbanken einerseits und Landesbanken und lokalen Raiffeisenkassen andererseits.

Auch der Sparkassensektor bastelt an einem neuen Verbundmodell, dem Haftungsverbund 3. Er sieht eine noch strengere Kooperation mit der Erste Bank vor - wogegen sich vor allem Sparkassen in Westösterreich wehren. Ohne Zustimmung zum Verbund wird es auch keine Teilnahme geben. Allerdings hat sich die Erste von ihren Aktionären bereits die Ermächtigung geholt, den Haftungsverbund einem Konzern gleichstellen zu lassen. Insgesamt sind derzeit 52 Sparkassen im Haftungsverbund; die Sparkassen-Erste-Gruppe ist bereits seit 2002 in einem Verbund organisiert.

Die Verhandlungen müssen jedenfalls bald unter Dach und Fach sein; bis Jahresende müssen die Banken die Genehmigung der Finanzmarktaufsicht auf dem Tisch haben. (Renate Graber, derStandard.at, 24.9.2013)