Wien - Eine "zwangsläufige Bürokratievereinfachung" erwartet Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) von der lange vorbereiteten und seit Juni online stehenden Transparenzdatenbank. Das E-Government-Tool, das Bürgern sowie juristischen Personen einen Überblick über die Förderungen der öffentlichen Hand verschaffen soll, ermöglicht laut Fekter "einen großen Schritt in Richtung einer transparenten, effizienten und modernen Verwaltung", wie sie bei einer Pressekonferenz am Donnerstag erklärte. Noch ausständig sei allerdings die Etablierung von Mindeststandards im Förderwesen.

Mit ihrem Entwurf für eine diesbezügliche Verordnung sei sie im Begutachtungsverfahren bei den betreffenden Dienststellen und Ressorts auf wenig Gegenliebe gestoßen. Konkret geht es Fekter bei den einzelnen Förderungen um das Erstellen einer klaren Zieldefinition, einer Befristung sowie einer Evaluierung der geleisteten Förderungen. Dafür sei allerdings ein Konsens nötig, der bis dato nicht erreicht wurde. Das Vorhaben wolle sie aber jedenfalls in ein künftiges Koalitionsabkommen hineinverhandeln.

Zeitplan noch nicht fix

Der weitere Zeitplan für die Transparenzdatenbank  selbst steht indes fest: Bis Ende des Jahres soll die Leistungsangebotserhebung der Länder abgeschlossen sein, wobei aber keine personenbezogenen Daten dargestellt werden. Dieser Schritt stehe erst nach einer Evaluierung durch Bund und Länder im kommenden Jahr an. Ebenfalls noch warten muss man auf Angaben der Gemeinden, die sich mehr Zeit erbeten haben. Bis 2015 soll aber die komplette Übersicht fertiggestellt und verfügbar sein.

Bis dato wurden 1,2 Mio. Mitteilungen erfolgreich übermittelt, zusätzlich sind durch Online-Schnittstellen zum Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder Arbeitsmarktservice weitere 64 Mio. Leistungen an das Portal angebunden. Online kann nun jeder Bürger einsehen, welche Förderungen er seit 1. Jänner 2013 erhalten hat, wobei neben den 2.600 Förderprogrammen des Bundes künftig eben auch 3.100 der Länder dargestellt werden sollen.

Neue Förderkulisse

Ebenfalls Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten berechtigte Behörden. "Damit wollen wir Doppelförderungen hintan halten und den Bürgern den Weg von einer Behörde zur nächsten mit einer Fülle von Zetteln ersparen", so die Finanzministerin. "Datenschutzrechtliche Erfordernisse werden dabei natürlich ganz besonders berücksichtigt." Der Einzelne hat auch die Möglichkeit, zu sehen, welche Behörde welche Daten abgerufen hat. Durch die Vernetzung der Dienststellen entstehe letztlich ein "one stop shop", womit die Transparenzdatenbank zum zentralen Zugang für Online-Antragstellungen werde.

Zur Höhe des konkreten Einsparungspotenzials durch die Vermeidung von Doppel- oder Dreifachförderungen wollte sich die Finanzministerin heute ebenso wenig äußern wie zu einer möglichen Reduktion der Förderstellen aufgrund dieser Schnittstelle. "Wie sehr die Beratungsstellen dieses Instrument nutzen, wird sich zeigen", so Fekter. Letztlich werde sich aber ihrer Ansicht nach eine neue Förderkulisse daraus entwickeln. (APA, 19.9.2013)