Graz/Leoben - Der Tod eines vierjährigen Mädchens bei einer Zahn-OP am LKH Graz hat nun für die Eltern ein juristisches Nachspiel: Das Landesgericht Leoben bestätigte am Donnerstag eine Meldung der "Steirerkrone", wonach gegen die Eltern ein Strafverfahren wegen Vernachlässigung eingeleitet wurde. Das Verfahren gegen die Ärzte war eingestellt worden.

Der Eingriff war am 11. Juni 2012 wegen massiven Kariesbefalls erfolgt. Während der OP erlitt das Mädchen einen schweren Lungenkrampf und erwachte nicht mehr aus der Narkose. Der Tod sei "schicksalhaft" gewesen, ergaben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sie stellte im März das Verfahren gegen die Ärzte ein.

Gleichzeitig wurde jedoch eines gegen die Eltern des Mädchens nach Paragraf 92 Strafgesetzbuch eingeleitet, der das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen ahndet. Das Verfahren wurde zugleich an die wohnortzuständige Staatsanwaltschaft Leoben weitergeleitet.

Wie die Leobener Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger sagte, steht der Termin für die Hauptverhandlung, die sie selbst leiten wird, vor der Ausschreibung. Der Anwalt der Eltern hatte erklärt, mit der Anklage werde "die Kausalitätskette zu weit gezogen". (APA, 19.9.2013)