Wien - Unternehmen können durch eine Kapitalherabsetzung Geld steuerfrei an die Gesellschafter auszahlen. Diese Möglichkeit ergibt sich durch die seit Juli mögliche "GmbH light", die statt 35.000 nur 10.000 Euro Mindeststammkapital vorsieht. Setzt eine GmbH ihr Kapital herab, gilt das nämlich als "steuerneutrale Vermögensumschichtung", und nicht als Gewinnausschüttung, schreiben die Wirtschaftsprüfer von Moore Stephens in einer Aussendung. Wobei das Ergebnis das selbe bliebe: Geld für die Gesellschafter.

25 Prozent weniger für den Staat

Und weniger Substanz im Unternehmen. Das haben in der jüngeren Vergangenheit bereits die Kreditschützer kritisiert. Eine "Mogelpackung" nennt die GmbH light etwa der Kreditschutzverband 1870. Denn anstatt, wie bezweckt, junge Gründer anzulocken, nutzten aus Sicht der Kreditschützer vor allem alteingesessene Unternehmer die Vergünstigungen.

Anschaulich beschreibt Moore Stephens, warum sich die Bastelei auszahlen könnte. Bei einer Gewinnausschüttung von 25.000 Euro würden 6.250 Euro an Kapitalertragssteuer anfallen. Die erspare man sich durch eine Kapitalherabsetzung in gleicher Höhe. Die gelte nämlich als Reduktion der Anschaffungskosten und stelle dadurch eine steuerneutrale Vermögensumschichtung dar.

Sicherstellungenfür Gläubiger

Ganz so einfach ist der Steuertrick aber nicht. Denn dafür muss man - aus Gläubigerschutzgründen - ein Verfahren beschreiten, das Zeit und Geld kostet. Es gilt eine Generalversammlung einzuberufen und das (beglaubigte) Vorhaben beim Firmenbuchgericht anzumelden. Dann müssen die Gläubiger informiert und - wenn verlangt - deren Bedenken mit Sicherstellungen ausgeräumt werden. Als "nicht ganz einfach" bezeichnet das Thomas Eidher von Moore Stephens.

Leichter ginge es, wenn die Herabsetzung nicht ausgezahlt, sondern zur Verringerung eines Bilanzverlustes verwendet werde. Da erspare man sich den Sanktus der Gläubiger. (sos, derStandard.at, 19.9.2013)