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Der Amoklauf in Niederösterreich wirft einmal mehr die Frage nach einer strengeren Regulierung des privaten Schusswaffenbesitzes auf.

Foto: APA/LPD NÖ

Wer in Österreich legal meldepflichtige Schusswaffen führen will, braucht nicht mehr als eine Wohnsitzbestätigung, einen Auszug aus dem Strafregister und Basiswissen über die Jagd. Denn während im Grunde jeder Bürger zum Führen einer Waffe ein psychologisches Gutachten vorweisen muss, sind geprüfte Jäger von dieser Pflicht ausgenommen.

Nichtjäger dürfen Schusswaffen in der Regel nur öffentlich an der Person tragen, wenn sie über einen Waffenpass verfügen. Eine Bedingung für den Erwerb des Passes ist der Nachweis der psychischen Eignung anhand der sogenannten waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung. Gibt der Psychologe grünes Licht, so muss nur noch die Behörde über die Zulassung für das Führen einer Schusswaffe von der Kategorie B ("genehmigungspflichtige Schusswaffen" wie Halbautomaten oder Pistolen) abwärts entscheiden.

Keine Abkühlphase

Im Rahmen der Jagdprüfung, die mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten in einigen Bundesländern bereits 16-Jährige absolvieren dürfen, ist eine solche Untersuchung nicht vorgesehen. Die in der Folge ausgegebene Jagdkarte, umgangssprachlich auch als Jagdschein bekannt, erlaubt das Führen von Schusswaffen ab der Kategorie C ("meldepflichtige Schusswaffen" wie Repetierer) – selbst wenn ein psychologisches Attest dagegen sprechen würde.

Eine Jagdkarte setzt außerdem die sogenannte "Abkühlphase" außer Kraft. Wie die Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses müssen Jäger keine drei Werktage warten, ehe ihnen der Händler eine Waffe der Kategorien C oder D ("sonstige Schusswaffen" wie Flinten) aushändigen darf. Mit dieser Bestimmung will der Gesetzgeber grundsätzlich Affekthandlungen vorbeugen.

Forderung des Tierschutzvereins

Der Österreichische Tierschutzverein fordert bereits seit geraumer Zeit, dass Jäger nicht länger ohne psychologische Atteste von solchen Sicherheitsvorkehrungen ausgenommen werden. Der Sprecher des Vereins, Christian Hölzl, sagte am Mittwoch: "Der aktuelle Fall ist der absolute Wahnsinn und ein Ausnahmefall. Aber dass Menschen bei der Jagd zu Schaden kommen und Tiere gequält werden, ist leider die Regel." Neben wiederkehrenden psychologischen Tests fordert der Verein auch eine 0,0-Promille-Regelung für Jäger und Sehtests ab dem 50. Lebensjahr.

Den Forderungen nachzugeben und das Waffengesetz und die auf Landesebene geregelten Jagdgesetze zu verschärfen, war den Parlamentsparteien in jüngerer Zeit kein dringendes Anliegen. Im Schein der Bluttat in Niederösterreich rückt die Debatte freilich wieder auf die politische Agenda.

"Grundvernünftige Leute"

Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, sagt auf Nachfrage von derStandard.at, dass die Pflicht eines psychologischen Gutachtens Jäger nicht ausnehmen darf. Auch wenn ein solcher Test "natürlich keine vollkommene Sicherheit garantieren kann", würde die Wahrscheinlichkeit von Amokläufen zumindest eingedämmt.

"Ich kenne viele Jäger und die meisten sind grundvernünftige Leute, die verantwortungsbewusst mit ihren Waffen umgehen und sicher nichts dagegen haben, sich im Rahmen der Jagdprüfung einem solchen Test zu unterziehen", sagt Pilz.

"Schusswaffenpartei" und "mutlose" Koalitionäre

Der grüne Sicherheitssprecher sieht seine Partei als einzige Triebkraft im Nationalrat für ein rigideres Waffenrecht. In den vergangenen Legislaturperioden sei eine Verschärfung regelmäßig an der "Schusswaffenpartei" FPÖ und den in dieser Frage zu "mutlosen" Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP gescheitert.

Die Sicherheitssprecher der übrigen Parlamentsparteien waren aufgrund von Sondersitzungen am Mittwoch nicht erreichbar. FPÖ-Sicherheitssprecher Harald Vilimsky sprach sich in der Vergangenheit aber bereits mehrfach gegen eine Verschärfung des Waffenrechts aus. Eine geplante EU-Richtlinie bezeichnete er 2007 als "eine linksideologische Hatz auf anständige Waffenbesitzer. Jäger und Schützen stehen offensichtlich mehr im Visier der österreichischen EU-Politik beziehungsweise der EU-Politik überhaupt als der Kampf gegen illegale Waffenbesitzer."

Über die Notwendigkeit eines strengeren Waffenrechts wollte man am Mittwoch beim Niederösterreichischen Landesjagdverband nicht debattieren. "Man sollte die Ermittlungsergebnisse zum aktuellen Fall abwarten", sagte der Geschäftsführer Peter Lebersorger: "Wir sind in großer Trauer bei den Familien der vier Ermordeten." Auch der für die Jagd zuständige ÖVP-Landesrat Stephan Pernkopf wollte keinen Kommentar über verpflichtende Tests abgeben.

Frage nach homosexuellen Fantasien

Selbst wenn striktere psychologische Überprüfungen die Zahl der Schusswaffen in unsicheren Händen einschränken könnten, ist die Regelung in ihrer jetzigen Form nicht unumstritten. Denn einerseits bleibt die Verlässlichkeitsprüfung eine einmalige Pflicht bei der Antragstellung für Waffenpass oder Waffenbesitzkarte. Regelmäßige Überprüfungen über mögliche Veränderungen der psychischen Stabilität sind nicht vorgesehen.

Andererseits steht auch die Aussagekraft des Gutachtens an sich nicht außer Frage. So werden etwa in Oberösterreich psychologische Tests eingesetzt, die in den 1950er-Jahren in Deutschland entworfen worden waren. Darin wird unter anderem nach homosexuellen Fantasien der Aspiranten gefragt. (Michael Matzenberger/Gudrun Springer, derStandard.at, 18.9.2013)